Revidierte Satzungen des Vereins der Beamten der Jüdischen Gemeinde zu Berlin

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Seite 5 - Vorstand nur in der Art eingehen, daß die Haftung der Vereinsmitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist; eine entsprechende Bestimmung ist in alle namens des Vereins abzuschließenden Vetträge aufzunehmen, Aevtsion.

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