Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat

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1880
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 121 - Zweck, für den technischen Beruf im Staats- und Gemeindedienst, wie im industriellen Leben die höhere Ausbildung zu gewähren, sowie die Wissenschaften und Künste zu pflegen, welche zu dem technischen Unterrichtsgebiete gehören.
Seite 212 - Staatsgebietes auszuführen und die Ergebnisse derselben in solcher Weise zu bearbeiten, dass sie für die Wissenschaft ebenso wie für die wirtschaftlichen Interessen des Landes allgemein zugänglich und nutzbringend werden.
Seite 222 - Erledigung der Vorbehalte wegen Bildung der Verbände des alten und des befestigten Grundbesitzes — Landschaftsbezirke — und wegen Wahl der Seitens dieser Verbände und der Provinzialverbände der Grafen zu präsentirenden Mitglieder des Herrenhauses (GS.
Seite 770 - Regulativ für die Organisation der Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten...
Seite 615 - Ausführung der §§ 5 u. 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen Dotation der Provinzial- und Kreisverbände.
Seite 133 - ... werden unmittelbar untergeordnet: 1) die zu errichtende technische Gewerbs- und Handelsdeputation. Sie soll bestehen aus einigen Staatsbeamten, aus Gelehrten, Künstlern, Landwirten, Manufakturiers und Kaufleuten, welche die erforderliche wissenschaftliche oder praktische Bildung haben. Ihr Zweck ist, das Wissenschaftliche der ganzen Gewerbkunde in ihren Fortschritten zu verfolgen und unter Mitteilung der Resultate mit ihrem Gutachten der Sektion an die Hand zu gehen. Eine besondere Verordnung...
Seite 69 - Kabinets ; ferner haben die kommandirenden Generale und die Ober-Präsidenten, wenn sie in der Residenz anwesend sind, im Staatsrath Sitz und Stimme; 3. aus Staatsdienern , welchen aus besonderem Königl. Vertrauen Sitz und Stimme im Staatsrathe beigelegt worden ist. Zur Zeit sind dies nach der Folge ihrer Ernennung die Nachstehenden : D.
Seite 214 - Bedeutung sind, zu hören, und namentlich berufen, das gesamte Baufach in künstlerischer und wissenschaftlicher Beziehung zu vertreten, wichtige öffentliche Bauunternehmungen zu beurteilen, die Anwendung allgemeiner Grundsätze im öffentlichen Bauwesen zu beraten, neue Erfahrungen und Vorschläge in künstlerischer, wissenschaftlicher und bautechnischer Beziehung zu begutachten und sich mit der weiteren Ausbildung des Baufaches zu beschäftigen. Der Akademie des Bauwesens können auch Bauprojekte,...
Seite 121 - Die Aufnahme eines Deutschen als Studierenden in die Technische Hochschule ist durch die Beibringung des Reifezeugnisses eines...

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