Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat1880 |
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abth Abtheilung Abthl Aemter Allerh Amtsgerichten Angel Anstalten auftrw Bau-Insp Bau-Rath Berlin betr Betrbs Bezirk Brandenburg Breslau Bromberg Bureau Bürgermstr Chef Corps Cöslin Danzig daselbst desgl Direkt Direktion Direktor Dirigent Domänen einstw Er.B Forst Forstmeister Forstmeister-Bezirk Frhr geistl Glogau Graudenz Grosskreuz Gumbinnen Gutsbes Herrenh Hofchargen Hptm Hülfsarbeiter Inowrazlaw Insp Insterburg Intend Kaiserl Kammerherr Kammerhr Kanzl Kassen Klasse Koll Kommandeur Kommission Königl Königsberg Konsist Kreise Land Landrath Landwirthschaft Ldrth Lehrer Liegnitz Marienwerder Memel Minist Ministerium Mitgl Mitglieder MMV2 ÖFJ3 Ohlau Oppeln Orden Pommern Posen Potsdam Präsid Präsident Preussen Prof Prov Provinz Provinz Pommern Rath Rechn Rechts-Anwalte Registrator Regts Rendant Ressort Rgts Ritter Rittergutsbes RSt2b RSt3 SA3a Schmidt Schule Schw SEH1 Sekr Sekretär Staats Stadt Stellvertreter Stettin Stralsund Swinemünde Syndikus Thierarzt Univ vergl Verw Verwaltung vorh Vorsitzender Vorsteher Wirkl zugl
Beliebte Passagen
Seite 121 - Zweck, für den technischen Beruf im Staats- und Gemeindedienst, wie im industriellen Leben die höhere Ausbildung zu gewähren, sowie die Wissenschaften und Künste zu pflegen, welche zu dem technischen Unterrichtsgebiete gehören.
Seite 212 - Staatsgebietes auszuführen und die Ergebnisse derselben in solcher Weise zu bearbeiten, dass sie für die Wissenschaft ebenso wie für die wirtschaftlichen Interessen des Landes allgemein zugänglich und nutzbringend werden.
Seite 222 - Erledigung der Vorbehalte wegen Bildung der Verbände des alten und des befestigten Grundbesitzes — Landschaftsbezirke — und wegen Wahl der Seitens dieser Verbände und der Provinzialverbände der Grafen zu präsentirenden Mitglieder des Herrenhauses (GS.
Seite 770 - Regulativ für die Organisation der Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten...
Seite 615 - Ausführung der §§ 5 u. 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen Dotation der Provinzial- und Kreisverbände.
Seite 133 - ... werden unmittelbar untergeordnet: 1) die zu errichtende technische Gewerbs- und Handelsdeputation. Sie soll bestehen aus einigen Staatsbeamten, aus Gelehrten, Künstlern, Landwirten, Manufakturiers und Kaufleuten, welche die erforderliche wissenschaftliche oder praktische Bildung haben. Ihr Zweck ist, das Wissenschaftliche der ganzen Gewerbkunde in ihren Fortschritten zu verfolgen und unter Mitteilung der Resultate mit ihrem Gutachten der Sektion an die Hand zu gehen. Eine besondere Verordnung...
Seite 69 - Kabinets ; ferner haben die kommandirenden Generale und die Ober-Präsidenten, wenn sie in der Residenz anwesend sind, im Staatsrath Sitz und Stimme; 3. aus Staatsdienern , welchen aus besonderem Königl. Vertrauen Sitz und Stimme im Staatsrathe beigelegt worden ist. Zur Zeit sind dies nach der Folge ihrer Ernennung die Nachstehenden : D.
Seite 214 - Bedeutung sind, zu hören, und namentlich berufen, das gesamte Baufach in künstlerischer und wissenschaftlicher Beziehung zu vertreten, wichtige öffentliche Bauunternehmungen zu beurteilen, die Anwendung allgemeiner Grundsätze im öffentlichen Bauwesen zu beraten, neue Erfahrungen und Vorschläge in künstlerischer, wissenschaftlicher und bautechnischer Beziehung zu begutachten und sich mit der weiteren Ausbildung des Baufaches zu beschäftigen. Der Akademie des Bauwesens können auch Bauprojekte,...
Seite 121 - Die Aufnahme eines Deutschen als Studierenden in die Technische Hochschule ist durch die Beibringung des Reifezeugnisses eines...