Der Rheinische Bund, herausg. von P.A. Winkopp, Band 15

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A. Dessauer, 1810
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 96 - Wer in der Absicht, Mißvergnügen zu verbreiten und die Untertanen zu grundlosen Beschwerden zu veranlassen, die amtlichen Handlungen obrigkeitlicher Stellen und Personen auf eine gehässige Art tadelt oder verspottet, ist mit Gefängnis-, Festungs- oder Zuchthausstrafe bis auf die Dauer von einem Jahr zu belegen.
Seite 456 - Lebensgefahr weiter gebracht werden können. In Hinsicht dieser ist sich der einstweiligen Verpflegung wegen an diejenige Gemeinde zu halten , von welcher sie zunächst in den Ort gebracht worden sind. 4) Ausländer jeder Religion, welche ihrem...
Seite 225 - Ge» richtshofe welcher die Verurtheilung erkannt hat , festgesetzt werden sollen. Art. 93, Das Vorzugsrecht des öffentlichen Schatzes auf die unbeweglichen Güter der Verurtheilten soll nur unter der Bedingung der binnen zwei Monaten nach dem Tage der Verurtheilung zu verfügenden Eintragung gegen die Ver...
Seite 215 - Verkündigung des Gesetzbuches Napoleons in dem Großherzogthum Berg gemacht und worin die Rechte der natürlichen Kinder bestimmt worden sind, sollen erfüllt werden, mit Vorbehalt der Verminderung bis zu der Quote, worüber nach den Vorschriften des Gesetzbuches Napoleons verfüget werden mag, und eben so mit Vorbehalt der in dem Art. 761 des nämlichen Gesetzbuches verordneten Ergänzung, wenn der geschenkte oder vermachte Theil weniger als die Hälfte dessen beläuft, was dem natürlichen Kinde...
Seite 207 - Alle Vorschriften, welche das Gesetzbuch Napoleons in Beziehung auf das französische Reich gegeben hat, sollen in gleicher Art auf das Großherzogthum ausgedehnt werden. Art. 2. Die durch die Regierung geschehene Verkündigung der Gesetze soll in dem Departement worin sie ihren Sitz hat, einen Tag, und in jedem der übrigen Departements zwey Tage nach jenem der Verkündigung als bekannt angenommen werden (Art.
Seite 221 - Rückzahlung erlaubet wo, den , bekannt gemacht seyn wird. Sind, nach der Dauer der Hinterlegung, Zinsen zu bezahlen, so werden solche bis zum Tage .der Rückzahlung gerechnet. Art. 71. Die Depositenkassen»Beamten , welche nach der oben bestimmten Frist die Zahlung nicht entrichten würden , sind dem Personalarrest unterworfen, (unnachtheilig des Anspruchs gegen die Kasse in Gemäßheit des Artickels 69) ausgenommen wenn sie beweisen würden , daß ihnen gegen die Zahlung Einspruch geschehen wäre...
Seite 245 - Apothekerkunde gehören, und vollzieht die von dem Departement an sie gelangenden Aufträge. Sie steht mit den untern und Mittlern administrativen und exekutiven Behörden in keiner unmittelbaren Verbindung. Ein Mitglied der Sanitäts»Commission besorgtalsMe...
Seite 220 - ... bedarf, alle ihnen durch Handlungen unter den Lebendigen oder letzten Willen , an Geld , Mobilien oder Lebensmitteln gemachten Schenkungen und Vermächtnisse annehmen, und als gewöhnliche Einnahme zu ihren Bedürfnissen verwenden, w«nn deren Werth nicht über dreih..ndert Franken an Capital be, trügt, und sie unentgeldlich geschehen sind.
Seite 222 - Scheidungen , wodurch die Hinterlegungen verordnet worden. Art. 73. Die Depositenkasse mag die freiwilligen Hinterlegungen unter den nämlichen Bedingungen annehmen wie die gerichtlichen. Art. 74. Alle Gefahr und Kosten zur Bewahrung Erhaltung und Hin , oder Herbringung der hinterlegten Gel, der kommen der Depositenkasse zur Last.
Seite 211 - Erklärung der Zeugen über die Namen, Vornamen, Stand- und Wohnort der Eltern des Kindes, und die Angabe des Jahres, Tages und der Stunde, wo das Kind zur Welt gekommen ist, aufnehmen. Art. 25. Diese Urkunde muß am Tage ihrer...

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