Das Lieferungsgeschäft in der deutschen TuchindustrieHütter, 1929 - 110 Seiten |
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... Stoffe nur aus Zutaten oder sonstigen Nebensachen be- stehen , geschieht nach den Regeln des Werkvertrages . Bei der begrifflichen Unterscheidung , was Zutat und Neben- sache ist , kommt es in erster Linie auf das sachliche Ver- hältnis ...
... Stoffe nur aus Zutaten oder sonstigen Nebensachen be- stehen , geschieht nach den Regeln des Werkvertrages . Bei der begrifflichen Unterscheidung , was Zutat und Neben- sache ist , kommt es in erster Linie auf das sachliche Ver- hältnis ...
Seite 66
... Stoffe selbst dekatieren und je nach den Umständen 1 % oder auch mehr für tragbar erklären , wol- len die Tuchgrossversender einen absolut nadelfertigen Stoff haben und sie erklären selbst 1 % Verlust für nicht tragbar . Bei dieser ...
... Stoffe selbst dekatieren und je nach den Umständen 1 % oder auch mehr für tragbar erklären , wol- len die Tuchgrossversender einen absolut nadelfertigen Stoff haben und sie erklären selbst 1 % Verlust für nicht tragbar . Bei dieser ...
Seite 102
... Stoffe sechs Monate und für alle anderen Stoffe bis zum Schluss der Gezeit ( Saison ) , für die sie bestellt worden sind . Schluss der Wintergezeit ist spätestens Ende Januar , Schluss der Sommergezeit spätestens Ende Juli . Der Käufer ...
... Stoffe sechs Monate und für alle anderen Stoffe bis zum Schluss der Gezeit ( Saison ) , für die sie bestellt worden sind . Schluss der Wintergezeit ist spätestens Ende Januar , Schluss der Sommergezeit spätestens Ende Juli . Der Käufer ...
Inhalt
Das Lieferungsgeschäft in der Tuchindustrie in seinem ein | 32 |
c Die Lieferungsfrist und der Schuldnerverzug des Ver | 48 |
e Der Gläubigerverzug des Käufers | 55 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abnehmer Abnehmerverbänden Abschluss Angebot Anmahnung Annahme Annahmeerklärung Annahmeverzug Anspruch Antrag Ausfuhrverpflichtungsschein ausschliesslich Bankfeiertage Barnachlass Behinderungsvorbehalt Beisitzern Beklagte Bensheimer berechnet besonders Bestätigungsschreiben bestehen Bestellung bestimmt Bezirksschiedsgericht darf deutschen Tuch deutschen Tuchindustrie Deutschen Tuchkonvention dispositive dispositive Recht Einzelvertrag Entscheidung erfolgt Erfüllung erst Fabrikanten Faktura Fall fälligen Fälligkeitszinsen festgelegt Fixgeschäfte folgende Frist geliefert geltend gemäss Gerichte Geschäfte Gesetz gestellt Gezeit Gläubigerverzug grundsätzlich Gutachten Gutachterkommission Handels Handelsbrauch Handelskammer innerhalb Kartelle Käufer kaufmännischen Leben Klägerin Klausel kommt Konventionen Konventionsbedingungen Kosten Leistung lichen Lieferanten Lieferung Lieferungsbedingungen lieferungsfrist Lieferungsgeschäft Lieferungsvertrag Lieferzeit Mahnung Mängelrüge Massgabe Mitglieder möglich Monates muss Muster Nachlieferungsfrist Nichterfüllung Normenvertrag Oberschiedsgerichtes Parteien Provision Rechnung Recht rechtzeitig Reichsbankdiskont Rollgeld Schadensersatz Schiedsgericht Schiedssprüche Schuldner Schuldnerverzug Staub Stoffe Streik Streitigkeiten Tage Treu und Glauben Tuchgewerbe Tuchindustrie Umständen unverzüglich Verband deutscher vereinbart Vereinigung Verkäufer Verkehrssitte Verlust verpflichtet verspäteter Vertrage zurückzutreten vertretbarer Sachen Verzug Verzugszinsen Vorschriften weiteres Werklieferungsvertrag Werkvertrag wesentliche Behinderung Zahlung Zahlungsbedingungen zwei Wochen