Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung, Band 16

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Beliebte Passagen

Seite 91 - Namque Romanis cum nationibus, populis, regibus cunctis, una et ea vetus causa bellandi est cupido profunda imperii et divitiarum; qua primo cum rege Macedonum Philippo bellum sumpsere.
Seite 404 - ... Indogermanen her gewöhnt sind. Beginnen wir mit Griechenland, so ist uns einerseits bei den epizephyrischen Lokrern ein Adel von hundert Geschlechtern in weiblicher Linie bezeugt, andererseits besitzen wir von der Insel Kos ein Namensverzeichnis, in dem eine lange Reihe von Personen aufgezählt wird, „die auf Grund ihrer in weiblicher Linie gerechneten Abstammung an einem bestimmten Kultus teil haben, und die ihrem Namen ausser dem des Vaters stets noch den der Mutter beifügen, bei der auch...
Seite 274 - Latein umsomehr imponirte, je weniger 251 sie es verstanden. Aber da in diesem Fall es sich nicht hinreichend erklärt, wesshalb die Dorfschaft den ersten Theil des von dem Statthalter gehaltenen Vortrages auf die Tafel setzen liess, wird die Annahme vorzuziehen sein, dass der Statthalter zu Gunsten der Beschwerdeführer...
Seite 281 - Bruchstück eines Ehrendekretes hellenistischer Zeit. Die Zeilenlänge lässt sich aus Z. 5 f. 10 ff. bestimmen, trotzdem bleibt aber die Ergänzung im Einzelnen sehr unsicher. Einen Sinn und Zusammenhang kann man schon aus dem erhaltenen Rest der Urkunde erkennen: anscheinend handelt es sich um Verdienste, die ein Mann sich durch Ausgleichung von Spaltungen innerhalb der Bürgerschaft erworben hat. und die mit einer ehernen Statue und einem goldenen Kranz belohnt werden. 10. Kelebesch. Im Schulgebäude....
Seite 273 - Person (doxef de ftoi) und zwar, da der Redende die klagende Ortschaft bezeichnet als belegen in dem besten Theil 'unseres Stadtgebiets', ein oder der Agent der Stadt Pautalia, wahrscheinlich ein dem statthalterlichen Forum angehöriger Advocat, der die Angelegenheiten dieser Commune und damit auch die der rechtlich unselbständigen Dorfschaft bei der Provinzialbehörde vertrat.
Seite 385 - Grabsäulchen1, den columellse des Cicero (De legibus II, 26, 66), findet sich oft, nicht selten in bescheidenstem Relief, eine Lutrophoros angebracht; die Lekythos kommt so niemals vor, was unerklärlich bliebe, wenn beide Gefässe dieselbe oder überhaupt gar keine symbolische Bedeutung gehabt hätten2. Ich glaube also, dass wir es als einen Grundsatz aussprechen dürfen, dass jedes Grabmal, welches die Form einer 1 Für die nähere Begründung verweis
Seite 391 - Verstorbenen dargebrachten Brautbades eigentlich bedeutet. Ich glaube, dass wir uns bescheiden müssen, hier keinen einfachen, klar bis zu Ende gedachten Gedanken zu finden, besonders so lange die geschichtliche Entstehung des Brauches uns unbekannt bleibt1. Es ist wol vor allem das Gefühl wirksam gewesen, dass man dem Toten noch den Liebesdienst erweisen wollte, den man dem Lebenden so gerne erwiesen hätte, ein Gefühl, welches sich auch darin auszusprechen scheint, dass dem früh verstorbenen...
Seite 230 - XXXII comprehendens dies Febr. 21-29. Mart. 1-23. Sed magis crediderim ab ea lege in anno bissextili ita discessum esse, ut mensis septimus, qui in ordinario est dierum XXX, uno die augeretur incipiens a die Mart. 23 = ad X k. Febr. Scilicet ex sermonibus Chrysostomo tributis (opp. ed. Paris. 1728 vol. VIII spur. p. 284) quse post Usserium (ann.
Seite 383 - Г" Höhe berechnen lassen), welche bei den jüngsten Ausgrabungen beim Waisenhause in den Schichten oberhalb der Gräber des vierten Jahrhunderts beobachtet wurden, lassen die Vermutung zu, dass in einem vereinzelten Falle wol auch eine grosse thönerne Lekythos als Grabmal genügend befunden sein möge.
Seite 20 - Jahre 405/4 (AtX-riov аруаюXoyixôv 1889 S. 25 ff.) erhellt. Dort wird die Gesamtheit der Samier in die attische Bürgergemeinde aufgenommen unter Wahrung der Selbständigkeit des samischen Staates. Es wird daher auch die völlige Selbständigkeit der beiderseitigen Gerichte anerkannt, so dass jeder Prozess selbst zwischen Samiern und Athenern sowohl vor dem samischen als auch vor dem athenischen Gerichte zum Austrag gebracht werden kann1; denn die Samier sind souverän und stehen zu Athen in...

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