Zur vierten säcularfeier der Universität Tübingen im Sommer 1877

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Ludwig Friedrich Fues, 1877 - 172 Seiten
 

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Seite 101 - Vokationsakten usw entnommen hat. Da lesen wir zuerst S. 101, als am 9. Dez. 1728 der zweite Professor der Theologie, Hoffmann, starb: damaligem Brauche zufolge gab zuerst das Konsistorium sein Gutachten, welches das Vorrücken Weismanns in die zweite, Hagmayer's aber in die dritte Stelle empfahl. Beides ist hernach auch ohne Schwierigkeit ausgeführt worden. Für die Stelle des Extraordinarius hatte das Konsistorium in erster Linie einige ältere Geistliche aus dem Lande , gewiss respektable Männer,...
Seite 37 - Um wieviel doch die Deutschen den Galliern, wenn sie nur nicht die Sitten der Gallier nachahmen, an Gravitas überlegen sind.«1 von 1589 tadelt: »das sie mehr auffden profectum unnd nutzen der Auditorum, denn auff iren eigenen Rhum (so sie auss solchem lesen, welches magno cum apparatu beschieht, zu erlangen verhoffen) sehen«2 sollen. Auch unsere Vorurteile in Sachen Orthodoxie dürfen sich bestätigt finden. Als der Extraordinarius Melchior Nicolai in der Anfangsphase des 1619 eröffneten Streites...
Seite 101 - ... ausgeführt worden. Für die Stelle des Extraordinarius hatte das Konsistorium in erster Linie einige ältere Geistliche aus dem Lande , gewiss respektable Männer, genannt und nur in dritter Linie auch noch hinzugefügt: „Der Klosterpräceptor und Prediger zu Denkendorff, Johann Albrecht Bengel, aetat. 41 Jahr, als ein Mann, der mit besonderem Verstand und wahrer Pietät begäbet, in seinem Ammt klug und fleissig, und in freundlicher Leitung der Jugend geübt und geschickt, von einer soliden...
Seite 103 - Bilfingers Berufung von Petersburg her würde die sehr pressante Besetzung viel zu lange aufhalten, er werde...
Seite 86 - ... Mentzerianae controversiae Bedenkken getragen'"2. Von Kulpis leitete die Bedenken nach Stuttgart weiter, und der Hof ersuchte seinen Kandidaten um eine nochmalige Erklärung. Für Förtsch war Tübingen eine Messe wert. Der besorgte Neffe des harten Osiander konnte nun lesen, daß sein neuer Kollege „die bisher behaltene Tübingische Sentenz jedesmal bona fide und nach theologischer Aufrichtigkeit samt ihren Gründen der Jugend vortragen werde"'. Dahin war es nach siebzig Jahren mit der „einzig...
Seite 65 - Noth für die Existenz ihrer Religion zu wehren hatten, waren streitbar geworden bis zum Eigensinn und zur Lust am Streite. Diese Gewohnheit hat dann wohl auch suin beständigen Kampfe um das Recht des einzelnen, das wirkliche oder eingebildete, geführt. Man vertrug sich schlecht.
Seite 1 - Kunde da rüber zu geben, welehe Lehrer seit der Reformation an unserer theologischen Facultät waren, wann sie kamen und giengen, und weiter, so viel diess zu ermitteln ist, welehen Unterricht sie gegeben haben.
Seite 71 - Facultät wir wenigstens noch einen Auszug haben. Der Kanzler, Probst und erste Ordinarius heisst es darin, werde mit seinen Vorlesungen über den Profeten Jeremias fortfahren. Ihn liess man in seinem Alter bei seiner Gewohnheit. Dagegen fängt die Neuerung an bei dem zweiten Professor und Decanus, von dem es heisst: controversiarum gubernator ac veluti sculna erit.
Seite 71 - Nachachtung empfohlen. Man hatte zur Vorbereitung desselben bei .der Visitation aufnehmen lassen, was gegenwärtig gelesen werde. Da trug der Kanzler Pregitzer ein, er stehe am 14. Capitel des Jeremias. Da diess im April 16~)2 war, und derselbe Mann im April l6~,4 beim Examen neglectuum erklart, er sei jetzt um 24.
Seite 49 - Doch sei es ihm nur um die Ehre zu thun, im übrigen wolle er lieber neben seinem Pfarramt wieder Extraordinarius werden, als dass um seinetwillen der Universität etwas präjudieiert werde. Die letztere nun bittet, dass man die Gehaltszulage Hafenreffers anderwärts beschaffe und wegen der übrigen Ineonvenienzen Commissäre zur Verhandlung schicke.

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