Ius Iustitiariorum oder das Gerichts Recht in den Städten, Aembtern und auf dem Lande: Was dabey von denen Richtern, deren Assessoren und Schöppen, auch andern Justitiarien fürnehmlich zu beobachten, Zu welches bessern Nachricht, der Städte und Dorffschafften alt und neuer Zustand, deren Unterscheid und besondere Rechte, auch wie die Gerichts-Stete allda eingeführet und gehalten, beygefüget und kürtzlich abgefasset

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Zimmermann, 1713 - 611 Seiten
 

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