Real-Enzyklopädie der gesamten Pharmazie: Handwörterbuch für Apotheker, Aerzte und Medizinalbeamte, Band 8

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Urban & Schwarzenberg, 1907
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 495 - Stücke (§ 2, Absatz 4 des Gesetzes) sind ebenfalls die anliegenden Muster zum Vorbilde zu nehmen. Es findet jedoch eine Beschränkung hinsichtlich der Größe (Länge und Höhe) der Einrahmung nicht statt. Auch darf das Wort „Margarine" in zwei, das Wort .Margarinekäse" in drei untereinander zu setzende, durch Bindestriche zu verbindende Teile getrennt werden.
Seite 39 - Wer, ohne einen ärztlichen Unterricht erhalten zu haben, ,und ohne gesetzliche Berechtigung zur Behandlung von Kranken als Heil- oder Wundarzt, diese...
Seite 494 - Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag des Verletzen ein; die Zurücknahme des Antrags ist zulässig. § 19. Im § 15 Abs. l des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln, vom 15. Juni 1897 (Reichsgesetzbl. S. 475) und im § 27 Abs. l des Weingesetzes vom 7. April 1909 (Reichsgesetzbl. S. 393) treten an Stelle der Worte "bis zu drei Monaten" die Worte "bis zu einem Jahre".
Seite 494 - GewichtHteile, bei Margarinekäse mindestens 5 Gewichtsteile Sesamöl betragen. Der Zusatz des Sesamöls hat bei dem Vermischen der Fette vor der weiteren Fabrikation zu erfolgen.
Seite 547 - Prüfung nicht bestanden hätte.1) § 34. Wenn ein Kandidat zwei Jahre nach Beginn des zweiten Rigorosums das Doktorat noch nicht erworben hat, so kann er vom Professorenkollegium zur neuerlichen Frequenz von Vorlesungen in angemessenem Umfange verhalten werden, um zu den restlichen Prüfungen zugelassen zu werden. Hat er auch vier Jahre nach Beginn des zweiten Rigorosums das Doktorat nicht erlangt, so gilt die Bestimmung des § 30.
Seite 495 - Nr. 3 bezeichneten Inschrift befinden und ohne Unterbrechung um das ganze Gefäß gezogen sein. Derselbe darf die Inschrift und deren Umrahmung nicht berühren und auf den das Gefäß umgebenden Reifen oder Leisten nicht angebracht sein. 5. Der Name oder die Firma des Fabrikanten sowie die Fabrikmarke (§ 2, Absatz 2 des Gesetzes) ist unmittelbar über, unter oder neben der in Nr.
Seite 494 - Kunstspeisefett gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird (§ 2, Absatz l des Gesetzes), sind die anliegenden Muster mit der Maßgabe zum Vorbilde zu nehmen, daß die Länge der die Inschrift umgebenden Einrahmung nicht mehr als das Siebenfache der Höhe, sowie nicht wenig-er als 30 cm und nicht mehr als 50 cm betragen darf. Bei runden oder länglich runden Gefäßen, deren Deckel einen größten Durchmesser von weniger als 35 cm hat, darf die Länge der die Inschrift umgebenden Einrahmung bis...
Seite 494 - Das zuzusetzende Sesamöl muß folgende Reaktion zeigen: Wird ein Gemisch von 0,5 Raumteilen Sesamöl und 99,5 Raumteilen Baumwollsamenöl oder Erdnußöl mit 100 Raumteilen rauchender Salzsäure vom spezifischen Gewicht 1,19 und einigen Tropfen einer 2°/oigen alkoholischen Liisung von Furfurol geschüttelt, so muß die unter der Ölschicht sich absetzende Salzsäure eine deutliche Rotfärbung annehmen. Das zu dieser Reaktion dienende Furfurol muß farblos sein.
Seite 674 - Inzucht einer beginnenden Varietät von Colonisten in einem neuen Territorium ohne Mischung mit nachrückenden Einwanderern derselben Art fortdauert, desto häufiger wird aus der Abart eine neue Art entstehen.
Seite 547 - Stundenausmaß und einen fünfstündigen Kurs über Impfung frequentiert und sich bei den praktischen Übungen betätigt hat. Wo es die lokalen Verhältnisse wünschenswert erscheinen lassen, kann über Beschluß des Professoren-Kollegiums der...

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