Wappensammler, Band 5

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Weller's, 1905
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 87 - Joseph der zweyte von gottes gnaden erwählter römischer kaiser zu allen zeiten mehrer des reichs, könig in Germanien...
Seite 183 - Berechtigten dadurch verletzt, daß ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
Seite 184 - Antragsberechtigt ist jeder, dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll.
Seite 87 - Gräfinn zu Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol, zu Hennegau, zu Kyburg, zu Görz, und zu Gradisca...
Seite 88 - Er und seine ehelichen Leibeserben sollen ,, der Schaar, Gesell- und Gemeinschaft anderer adelichen Personen dergestalt zugefüget, zugesellet, und verglichen, als ob Sie von Ihren vier Ahnen, väter- und mütterlicher Seits, in solchem Stande herkommen, und gebohren wären...
Seite 89 - Mark löthigen Goldes, zu vermeiden, die ein jeder, so oft er freventlich...
Seite 82 - Ober vnd Nider Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraue des heiligen Römischen Reichs zu Burgaw", zu Märhern, Ober vnd Nider Laussnitz. Gefürster Graue zu Habspurg, zu Tyrol. zu Pfierdt, zu Kyburg vnd zu Görtz, etc. Landtgraue in Elsass , Herr auff der Windischen Marckes, zu Portenaw
Seite 82 - Römischer Kaiser zu allen zeitten Merer des Reichs, in Germanien zu Hungern, Behaim, Dalmatien, Croatien vnnd Sclauonien etc.
Seite 88 - LehensTurniers-genossenen adelichen Personen zu turnieren, mit ihnen Lehen und alle andere Gerichte und Rechte zu besitzen, Urthel zu schöpfen, und Recht zu sprechen, auch derenselben tauglich, theilhaftig, und empfänglich seyn sollen.
Seite 45 - Heraldik, Genealogie, Sphragistik, Epitaphik, Diplomatik, Numismatik und Kulturgeschichte. Herausgegeben von H. Th. von Kohlhagen.

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