Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde v. 2, 1885, Band 2

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Urban & Schwarzenberg, 1885
 

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 148 - Personen werden, wenn sie unbefugt Privatgeheimnisse offenbaren, die ihnen kraft ihres Amtes, Standes oder Gewerbes anvertraut sind, mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Thalern oder mit Gefängniss bis zu drei Monaten bestraft. — Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
Seite 148 - Rechtsanwälte, Advokaten, Notare, Verteidiger in Strafsachen, Ärzte, Wundärzte, Hebammen, Apotheker sowie die Gehilfen dieser Personen werden, wenn sie unbefugt Privatgeheimnisse offenbaren, die ihnen kraft ihres Amtes, Standes oder Gewerbes anvertraut sind, mit Geldstrafe bis zu. 1500 Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
Seite 471 - Anfsteigens der Feuchtigkeit in den Mauern nützlich bleiben. 21. Die zu Wohnungen bestimmten Gebäude oder Gebiiudetheile müssen im Ganzen und in ihren einzelnen Wohnräumen so angelegt, vertheilt, wie auch in solchem Material ausgeführt werden, dass sie hinlänglich Luft und Licht haben, trocken und der Gesundheit nicht nachtheilig sind.
Seite 144 - Angaben des Kranken oder der Angehörigen desselben über seinen Zustand; 3) bestimmt gesondert von den Angaben zu 2 die eigenen...
Seite 153 - Austritt« des Sehnerven aus dem knöchernen Canale verändert sich jene axiale Lagerung derart, dass diese Fasern allmälig sich nach der temporalen Seite wenden. Diesen temporalen Rand des Nerven erreicht das bis zu diesem Punkte cylindrische Bündel der genannten Fasern dicht vor dem Eintritte der Centralgefässe, um hier plötzlich seine Gestalt zu ändern. In Form eines mit der Spitze nach den...
Seite 145 - Schuldhaft als nothwendig zu bezeichnen. Dies ist eine ganz unrichtige Annahme. Eine Freiheitsstrafe wird fast in allen Fällen einen deprimirenden Eindruck auf die Gemüthsstimmung und, bei nicht besonders kräftiger und nicht vollkommen gesunder Körperbeschaffenheit, auch auf das leibliche Befinden des Bestraften ausüben, mithin schon vorhandene Krankheitszustände fast jedesmal verschlimmern. Deshalb kann aber die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Schuldhaft, während welcher ohnehin...
Seite 144 - Medizinalbeamten jedesmal enthalten sollen: 1) die bestimmte Angabe der Veranlassung zur Ausstellung des Attestes, des Zweckes, zu welchem dasselbe gebraucht, und der Behörde, welcher es vorgelegt werden soll...
Seite 147 - Dinge, dass man häufig wohl verniuthen kann , welche bestimmte Krankheit gemeint ist . dass man aber doch nicht sicher ist, ob man die Krankheit getroffen hat, welche es sein soll. — Nehmen wir einige Beispiele: Nichts interessirt uns augenblicklich mehr als die Frage nach den Ursachen des Typhus; diese lässt sich statistisch studiren. Wenn nun Jeder in den Todtenschein schreibt: „Typhus", so weiss man im Allgemeinen, er meint den Abdominaltyphus.
Seite 604 - Petroleumprobers unter Beachtung der von dem Reichskanzler wegen Handhabung des Probers zu erlassenden näheren Vorschriften zu erfolgen. Wird die Untersuchung unter einem anderen...
Seite 145 - Inhaflirenden für überzeugt hält, dass von der Haftvollstreckung eine nahe, bedeutende und nicht wieder gut zu machende Gefahr für Leben und Gesundheit...

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