Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 222 - Kl. nicht für reif erklärt werden können, aus der Anstalt entfernt werden sollen, nachdem den Eltern, Vormündern oder sonstigen Angehörigen derselben mindestens ein Vierteljahr zuvor Nachricht...
Seite 272 - Allgemeines deutsches Kochbuch für bürgerliche Haushaltungen, oder gründliche Anweisung, wie man ohne Vorkenntnisse alle Arten Speisen und Backwerk auf die wohlfeilste und schmackhafteste Art zubereiten kann. Ei» unentbehrliches Handbuch für angehende Hausmütter, Haushälterinnen und Köchinnen.
Seite 126 - Hebestelle noch einmal entrichtet werden muß. 6) Wagen, welche sich begegnen, müssen sich, nach der rechten Seite hin, halb ausweichen. - >' Von zwei Wagen, die sich einholen, muß der vordere nach der linken Seite -' . so weit ausbiegen, daß der nachfolgende Wagen zur rechten Seite' mit halber Spur vorbeifahren kann.
Seite 272 - Der Gartenfreund, oder vollständiger, auf Theorie und Erfahrung gegründeter Unterricht über die Behandlung des Bodens und Erziehung der Gewächse im Küchen-, Obst- und Blumengarten, in Verbindung mit dein Zimmer und Fenstergarten.
Seite 80 - Ist der Unterschied zwischen der Angabe und dem Befunde geringer, so wird die gesetzliche Steuer ohne weitere Strafe nacherhoben. 8) Der Eigenthümer...
Seite 7 - Anleitung zur Erziehung, Wartung und Pflege der Nelke, und einem Anhange über die Kultur einiger andern Lieblingsblumen.
Seite 40 - Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr...
Seite 165 - Eigen« schaften oder darin ihren Grund habe, daß der dem Entlassenen aufgetragene Dienst seinen körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, nicht angemessen gewesen und derselbe daher an den bemerkten Mängeln ohne Schuld ist. Nur in dem letztem Falle ist dem Invaliden der Versorgungsschein zurückzugeben und auf seine Anstellung in eine besser für ihn geeignete Stelle, Bedacht zu nehmen. Bei unverschuldeter gänzlicher Dienstunfähigkeit treten die Vorschriften des PensionsRegulativs vom 30stcn...
Seite 138 - Tit. 16.: §. 64. Niemand darf auf fremden Jagdrevieren Hunde laufen lassen, die nicht mit einem Knüppel, welcher sie an der Aufsuchung und Verfolgung des Wildes hindert, versehen sind.
Seite 272 - Nebst noch andern moralischen und unterhaltenden Erzählungen für die geliebte Jugend von 10 bis 14 Jahren, gr.

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