Vom Jura zum Schwarzwald: Geschichte, Sage, Land und Leute, Band 2

Cover
Stocker
H.R. Sauerländer, 1885
 

Andere Ausgaben - Alle anzeigen

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 11 - FischenzgerecKtsamen , welche zwischen diesen beiden Rheinbrücken auf der rechten Seite des Thalwegs ausgeübt werden, entrichten deren Besitzer den gewöhnlichen bisher von dem Stift Säckingen bezogenen Lchenzins an das Großherzogliche Rentamt daselbst' von denjenigen aber, welche auf der linken Seite des Thalwegs bestehen, werden die Lehenzinse der Kanton Aargauischen Verwaltung ent
Seite 240 - ... stellt einen grotesken kalen Weiberkopf vor, von natürlicher Größe, mit dicken Augenbraunen, unter welchen die weit aufgesperten Augen hervorglozen ; mit ausgestreckter Zunge und bleckenden Zänen. Darunter sten in großer Frakturschrift folgende Reime: Zum Klapperstein bin ich genannt Den bößen Mäulern wohl bekannt, Wer Lust zu Zank und Hader hat Der muß mich tragen durch die Stadt. Die Delinquentinnen — es waren meistens Weiber — wurden, mit dem Stein am Halse, an einem Markttage...
Seite 193 - ... die mit und über dem Buche dichten. Denn kein Dichter gibt einen fertigen Himmel; er stellt nur die Himmelsleiter auf von der schönen Erde. Wer, zu träge und unlustig, nicht den Mut verspürt, die goldenen, losen Sprossen zu besteigen, dem bleibt der geheimnisvolle Buchstabe ewig tot, und er täte besser, zu graben oder zu pflügen, als so mit unnützem Lesen müßig zu gehn.
Seite 11 - Von den Fischenzgerechtsamen, welche zwischen diesen beiden Rheinbrücken auf der rechten Seite des Thalwegs ausgeübt werden , entrichten deren Besitzer den gewöhnlichen bisher von dem Stifte Säckingen bezogenen Lehenzins, an das...
Seite 123 - So Viel ist aber ausgemacht, daß wenn die Beschuldigten fehlbar gewesen sind, sie es nicht allein waren, und unter einem höhern bethörenden Einfluß handelten.
Seite 11 - Jahren 1438, 152t und 1557 ergangenen anliegenden Verfügungen, welche bis zur Trennung des Frickthals von dem Breisgau in Ausübung waren , noch ferner bestehen, und sowohl die Säckinger als Lauffenburger Fischer daran gehalten sepn. Der Pachtschilling für das Stanggarn von Lauffenburg soll zu zwei Drittheilen der Aargauischen Regierung und zu einem Drit^ Heil de» Breisgauischen Landesherrschaft zufallen.
Seite 55 - Umzüge an. Dort wird das Wappen der Gesellschaft in lebendiger Gestalt, masquiert oder verstellt, in der Stadt herum begleitet. Einige mit der alten Schweizertracht sind die Begleiter. Dann folgen junge Knaben mit Trommeln und Gewehren und mit der Fahne der Gesellschaft. Endlich Kinder von beiderley Geschlecht und allerley Kleidungsarten Bchliessen den frohlockenden Tross.
Seite 269 - Hintersassen, welche nicht Bürger im Dorfe sind, wurde besonders angezeigt, wenn sie nicht zum Amte der H, Messe gehen wollen, so mögen sie wohl den Flecken meiden. Als ich nun am Sonntag frühe dahin kam und wie vormals predigen wollte, hat mich der Siegrist zum Meyer gewiesen, der mir anzeigte, sein gnädiger Herr werde zum Ersten in die Kirche gehen und seine Sache verrichten, darnach möge ich darein.
Seite 269 - Als. sie nun in die Kirche gekommen, ist der Bischof auf die Kanzel gestiegen und hat eine lange Ermahnung gethan und ihnen angezeigt, warum er da sei, nehmlich das sei die Ursache, daß ihn Gott dazu verordnet habe den wahren Gottesdienst und alten katholischen Glauben wiederum anzurichten, von welchem sie bisher von den neuen Lehrern abgeführt und unrecht gewiesen worden seien. Er aber als ihre von Gott verordnete Obrigkeit begehre und sei schuldig sie wieder auf den rechten Weg zu bringen, und...
Seite 270 - Hinterrucks und wider und über alle Billigkeit geschehen. Was Arlesheim betreffe, so sei er von etlichen Katholischen um einen Meßpriester angesprochen worden, was er ihnen nicht habe abschlagen können : er habe es jedoch nur mit der heiteren Erläuterung gethan, daß er Niemanden in Religions- und Glaubenssachen zwingen und dringen wolle. Es sei dieß ganz gemäß dem Abschiede von Münster im...

Bibliografische Informationen