Handwörterbuch der preussischen Verwaltung: In Verbindung mit ... Dr. Baerecke ... [and others], Band 2Rudolf von Bitter Rossberg, 1906 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
3iff allgemeinen Angelegenheiten Anstalten Antrag April Aufsicht AusfAnw außerhalb Beamten Behörden Beschluß Beschwerde besondere bestehen Bestimmungen betr Betrag Betriebe BezA Bezirke Bundesstaaten deſſen deutschen Deutschen Reiches einzelnen Entscheidung erfolgt erforderlichen Erlaß erlassen ersten Erteilung Fällen Febr gemäß Gemeinde Genehmigung Gerichte Geschäfte Gesetz gewährt Gewerbe Gewerbebetrieb GewO Grund Grundstücke Gutsbezirke HMBI höheren insbesondere iſt Jahre JMBI Juli Juni Kosten Land Landespolizei Lehrer lichen März Maß Maßgabe Matrikularbeiträge Mitglieder muß Oberpräsidenten öffentlichen Ordnung Personen Polizei Polizeibehörden Polizeiverordnungen preuß Preußen Prov Provinzen Prüfung Recht Rechtsmittel Regel Regierung Regierungspräsidenten Reichs RGBI RGBl RGSt Rheinprovinz RKBek rung Schaumwein Schulen Schuß Sept ſie ſind sowie staatlichen Staats Städten Steuer StGB StPO Teil tung UZBI Verfahren Verkehr Verpflichtung Vertreter Verwaltung Volksschulen Vorschriften Vorsitzenden Wahl Zahl Ziff Zoll zulässig Zuständigkeit Zwecke zwei
Beliebte Passagen
Seite 357 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 205 - Standesregister (§§. 12. bis 14.) beweisen diejenigen Thatsachen, zu deren Beurkundung sie bestimmt und welche in ihnen eingetragen sind , bis der Nachweis der Fälschung, der unrichtigen Eintragung oder der Unrichtigkeit der Anzeigen und Feststellungen , auf Grund deren die Eintragung stattgefunden hat, erbracht ist. Dieselbe Beweiskraft haben die 'Auszüge, welche als gleichlautend mit dem Haupt- oder Nebenregister bestätigt und mit der Unterschrift und dem Dienstsiegel des Standesbeamten oder...
Seite 422 - Religionsgesellschaften. Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden aus der Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an.
Seite 322 - Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Organisation und Zusammensetzung derselben liegt dem Kaiser ob, welcher die Offiziere und Beamten der Marine ernennt, und für welchen dieselben nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu nehmen sind.
Seite 422 - Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist.
Seite 50 - Lohn- und Abschlagszahlungen in festen Fristen erfolgen müssen, welche nicht länger als einen Monat und nicht kürzer als eine Woche sein dürfen ; 2. daß der von minderjährigen Arbeitern verdiente Lohn an die Eltern oder Vormünder und nur mit deren schriftlicher Zustimmung oder nach deren Bescheinigung über den Empfang der letzten Lohnzahlung unmittelbar an die Minderjährigen gezahlt wird; 3.
Seite 432 - Der geographische Unterricht beginnt mit der Heimatskunde; sein weiteres Pensum bilden das deutsche Vaterland und das Hauptsächlichste von der allgemeinen Weltkunde: Gestalt und Bewegung der Erde, Entstehung der Tages...
Seite 345 - Lehrer vollständig und sachgemäß ertheilt wird und welche Fortschritte die Schüler darin gemacht haben, ferner den Lehrer jedoch nicht in Gegenwart der Kinder) sachlich zu berichtigen, Wünsche oder Beschwerden in Bezug auf den Religions-Unterricht der staatlichen Aufsichtsbehörde vorzutragen, und endlich bei der EntlassungsPrüfung...
Seite 432 - Vaterlandes und aus der älteren brandenburgischen Geschichte einzelne Lebensbilder zu geben? von den Zeiten des Dreißigjährigen Krieges und der Regierung des großen Kurfürsten an ist die Reihe der Lebensbilder ununterbrochen fortzuführen. Soweit sie dem Verständnis der Kinder zugänglich sind, werden die kulturhistorischen Momente in die Darstellung mit aufgenommen.
Seite 432 - Auf der Unterstufe wird in der Schule mit einem oder zwei Lehrern, soweit es sein Kann, in der mehrklassigen Schule regelmäßig nur im Kopfe gerechnet. Bei Einführung einer neuen Rechnungsart geht auf allen Stufen das Kopfrechnen dem Tafelrechnen voran.