Organisations-Edikt, die gemeinen und wissenschaftlichen Lehranstalten des Kurfürstenthums Baden betreffend: dd. Carlsruhe, 13. May, 18031803 - 40 Seiten |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
13ten May akademische andurch Unfern betreffenden Anstalt besonders besuchen beyden Bruchsal Carlsruhe den 13ten chen ches andurch Unfern Collegien Decan deutschen Sprach dieſen drey Jahre eigene Stelle bil endlich die Vollziehung erlernt ersten evangelisch Exegese Facultät Fleiß fünf oberen Sectionen gemeine Gengenbach Gericht Geschichte geschiehet Unser Wille gien empfohlen Glieder Gulden Gymnasien halb Jahr herrlichen Willens-Meynung weiter Hieran geschiehet hinlängliche hohen Schule verfügen Inländer jenigen landesherrlichen Entschließungen Kenntniß Kinder kirchlichen Section kommnung fördert Lahr Lande läßt lateinisch Lycåen Mandatum Serenissimi Electoris Matrikel mithin den Vorschlag muß müſſen nemlich ordentliche Lehrer persönliche Einschreitung erfordern Pfing Polizey Prorector Protestanten Quasimodogeniti Rechts Religions Theil Schu Schul-Anstalten ist sol Section foll Senate Serenissimi Electoris proprium ſeyn sodann die Obforge soll Sonntag staatswirthschaftlichen Studien Studium betreffen Stun Stunden Syndicus Trinitatis übrigen Schul-Anstalten Unfern betreffenden Kirchen Universität Universität Heidelberg Unterrichts Vervoll Vollziehung dieser Unserer Vorfallenheiten wels Willens-Meynung weiter nöthig Wissenschaften wobey zwey