Der Schweizerische Geschichtsforscher, Band 2

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C. Kässer., 1817
 

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Beliebte Passagen

Seite 163 - Man muß den Schweizern wirklich das Recht lassen, daß sie den Kern der deutschen Sprache mehr unter sich erhalten haben. So wie überhaupt in ihrem Lande sich die alten Moden und Gebräuche länger erhalten, da sie durch die Alpen und den helvetischen Nationalstolz von den Fremden getrennet sind, so ist ihre Sprache auch der alten deutschen Einfalt treuer geblieben.
Seite 302 - Birnbaum daselbst, so mag er Birnen essen so viel er will und mit sich nehmen so viel er in seiner Hand vorn an der Brust tragen mag und da hüten so viel nöthig ist.
Seite 303 - Jahre nichts mehr. Die Herren von Engelberg sollen den drei Bannwarten einen Pfeifer und einen Knecht mit einem Hund, und jeglichem einmal Gesottenes und Gebratenes, neuen und alten Wein im Herbst zu essen und zu trinken geben. Der, so den Hut voll Trauben für den Twingherrn aufnimmt, soll Gutes, Saures und Faules dem Armen wie dem Reichen aufnehmen. Der Hut soll so beschaffen sein, daß ein Bannwart solchen dem ändern mit gestreckten Armen über einen Domhag geben möge.
Seite 169 - So stark sonst in den meisten Ländern deutscher Zunge die Mundart der Gebildeten von der Mundart des Volkes absticht, so waltet doch bei uns, dh in den Städten sowohl als in den Dörfern, eine und dieselbe Sprache, nämlich die Volkssprache, so daß zwischen der Sprechart des höchsten Staatsbeamten und geringsten Tagelöhners selten ein merklicher Unterschied verspüret wird
Seite 300 - Twingherren oder dessen Statthalter in Gelübd genommen werden mit einem gelehrten leiblichen Eid zu Gott und den Heiligen, die Reben zu hüten dem Armen wie dem Reichen, so lang der Bann währet, niemand zu lieb noch zu leid, keinen Dieb zu hehlen und selber nichts zu entwenden; um allen Schaden über einen halben Sester Weins sind sie verantwortlich, wenn sie den Thäter nicht entdecken.
Seite 303 - Bannwart soll ihn darum nicht pfänden, sondern weiter gehen heißen, und , wo er irre geht, auf den rechten Weg weisen. Einen Einheimischen aber sollen sie pfänden. Kommt ein Graf geritten und begehrt Trauben, dem soll der Bannwart einen Hut voll geben; einem Ritter, was an...
Seite 161 - de: nämlich weil die Mundarten damals noch nicht „so strenge geschieden waren, und weil sich in jeder «Landschaft einiges, immer aber etwas anderes erhalten «hat, was...
Seite 167 - Schriftzeichen ausdrucken lässt, oder wenn man es niedergeschrieben vor Augen hätte, nur von demjenigen mit der natürlichen und bestimmten Betonung gelesen und ausgesprochen werden könnte, der selbst dieses Dialektes wohl kundig wäre.
Seite 23 - Gewaltboten. Von fast allen ihren Bundesfreunden wurde sie gänzlich verlassen. Wenn Bern damals untergegangen wäre, so würde das ganze Land von Bern, von Freiburg, von Solothurn und andern Städten, über eine halbe Million Volk, in ganz andern Zustand gekommen seyn; kaum war eine Zeit größerer Gefahr oder von so wichtigen Folgen für alle Städte und Länder des gegenwärtigen Bundes der schweizerischen Eidgenossen.
Seite 168 - Spracheigenthümlichkeiten), zB das Steiffeierliche und Ernsthafte des Berners, - das Hastige und Schnelle des Entlibuchers, - das Schleppende in der Ausrede des obern Freiämters; - das Singende der Hirten der Hochgebirge von Uri, Bern, Appenzell und Wallis, vorzüglich der Lötscher. (Stalder 1819,8) Bewertungen einzelner schweizerdeutscher Mundarten begegnen uns demnach recht früh und in oft pointierter Form.

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