Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde v. 12, 1897, Band 12Urban & Schwarzenberg, 1897 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
acuten allmälig Anat angeborenen Anstalten Arch Athetose Atrophie aussen Baumwolle Beckenendlage Bedeutung Behandlung beiden beobachtet Berlin besonders bestehen Bindegewebe Centralbl cerebralen Kinderlähmung Contracturen Cornea daher Deformität Dicke Diplegien direct Druck Ebenda einzelnen Entzündung Erkrankungen ersten Extremitäten Fällen Fasern findet Flanell Form Fötus Frucht Fuss Geburt gelähmten Gelenkes Gewebe gewöhnlich giebt grossen Grundsubstanz Harnröhre häufig Haut Hemiplegie Histologie Höhe hyalinen Instrument Jahre Journ Kaiserschnitt Katheter Keloid Keratitis Keuchhusten Kinder Kinderlähmung Kindstödtung Kleidung Kleidungsstoffe klin Klumpfuss Kniegelenkes Knochen Knorpel Kopf Körper Kranken Krankheiten Lähmung lange Lebensjahre leicht letzteren lich Luft Lungen Luxationen méd meist Mittel möglich Muskeln muss Mutter namentlich Neugeborenen normalen Operation Osteoblasten Parese Patella Periost Poliomyelitis Resorption RUBNER schwer Sectio caesarea selten sowie spastische später spinalen Kinderlähmung stark Stellung Stoffe Temperatur Theil Tibia Ueber unehelichen unsere Unterschenkels Untersuchung Uterus vergl Verhältnisse Verletzungen verschiedenen viel vollständig Wachsthum Wasser Weise weniger wieder Wiener Wochenschr wohl Zeitschr Zellen
Beliebte Passagen
Seite 570 - Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges, oder mittels eines hinterlistigen Ueberfalls, oder von mehreren gemeinschaftlich, oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter zwei Monaten ein.
Seite 337 - Arsengehalts anzuwendende Verfahren zu erlassen. §. 8. Die Vorschriften des §. 7 finden auch auf die Herstellung von zum Verkauf bestimmten Schreibmaterialien, Lampen- und Lichtschirmen, sowie Lichtmanschetten Anwendung. Die Herstellung der Oblaten unterliegt den Bestimmungen im §. l, jedoch sofern sie nicht zum Genüsse bestimmt sind, mit der Maassgabe, dass die Verwendung von schwefelsaurem Baryum (Schwerspath, blanc fixe), Chromoxyd und Zinnober gestattet ist.
Seite 48 - Bei in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft verblichenen Weibspersonen muss den bestehenden Gesetzen gemäss der Kaiserschnitt mit aller der Vorsicht und Behutsamkeit , wie bei wirklich lebenden Schwangeren kunstgemäss gemacht werden, um, wenn es möglich wäre, die Frucht noch zu retten, oder bei christlichen Glaubensgenossen sie wenigstens doch noch lebend anzutreffen und taufen zu können.
Seite 604 - Vom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung, Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel; 2. im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab für jeden Arbeitstag ein Krankengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tatjelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter.
Seite 642 - Kr euz führt, seitdem auf das Glänzendste, namentlich in dem Deutsch-Französischen Kriege, bewährt hat. Es war damit, wie der Kaiser in einem Erlass vom Mai 1871, in welchem er über die Leistungen der freiwilligen Krankenpflege sich anerkennend aussprach, „die Deutsche Einheit auf dem Gebiete der Humanität vollzogen, als die politische Einheit unseres Vaterlandes sich noch im Kreise der Wünsche bewegte".
Seite 605 - Mark für den Arbeitstag nicht überschreitet, an die Stelle des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter tritt; 2. eine Unterstützung in Höhe des Krankengeldes an Wöchnerinnen , welche innerhalb des letzten Jahres, vom Tage der Entbindung ab gerechnet, mindestens sechs Monate hindurch einer auf Grund dieses Gesetzes errichteten Kasse oder einer Gemeinde - Krankenversicherung angehört haben, auf die Dauer von mindestens vier Wochen nach ihrer Niederkunft...
Seite 602 - Personen, sofern nicht die Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist , nach Massgabe der Vorschriften dieses Gesetzes gegen Krankheit zu versichern.
Seite 603 - Arbeitsvertrages stattfindet, 4. auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden...
Seite 337 - Absatz l und 2 nicht entsprechen. § 7. Zur Herstellung von zum Verkauf bestimmten Tapeten, Möbelstoffen, Teppichen, Stoffen zu Vorhängen oder Bekleidungsgegenständen, Masken, Kerzen, sowie künstlichen Blättern, Blumen und Früchten dürfen Farben, welche Arsen enthalten, nicht verwendet werden. Auf die Verwendung arsenhaltiger Beizen oder Fixirungsmittel zum Zweck des Färbens oder Bedrückens von Gespinnsten oder Geweben findet diese Bestimmung nicht Anwendung.
Seite 605 - Familie sind, mit ihrer Zustimmung, oder unabhängig von derselben, wenn die Art der Krankheit Anforderungen an die Behandlung oder Verpflegung stellt, welchen in der Familie des Erkrankten...