Vollständiges tasehenbuch der münz- maass- und gewichts-verhältnisse, der staatspapiere, des wechsel- und bankwesens und der usanzen aller länder und handelsplätze, Band 2

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 1458 - Grundmafs' diente der von la Condamine und la Caille 1760 an die kk Sternwarte in Wien überschickte eiserne Stab mit der französischen Toise, auf welchem Joseph Liesganig die Wiener Klafter, deren Genauigkeit unter allen das meiste Zutrauen verdient, ebenfalls aufgetragen hat. Die durch das Mittel der Endpunkte gestellten Mikrometer- Kreuze bestimmen die wahre Lange aller abgenommenen Mu/sc. Alles in Gegenwart der kk Astronomen Triesnegger und Bürg, und des kk Direktors von Widmannstätten.
Seite 1495 - Aussercourssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens 4 Wochen festgesetzt und wenigstens 3 Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist...
Seite 1445 - Uebernahins- bis zum Verfallstage in Abzug gebracht werden. — 4) Dem Besitzer einer Anweisung steht es hingegen auch frei, nach deren Verfallszeit eine neue Anweisung zu verlangen, wenn ihm mit der Rückzahlung nicht gedient ist, auf die ihm dann...
Seite 1576 - ... nach einem königl. Kabinetsbefehl vom 9, Juni 1847, in Betreff neuerlich vorgekommener Zweifel, wegen Annahme der Noten dieser Bank bei öffentlichen...
Seite 888 - Hau OF THi UNIVERSITY OF HEIDELBERG PRESENTED TO THE UNIVERSITY OF MICHIGAN BY Шг.
Seite 1445 - Wünsche und in der Absicht, den Capitalien, welche deren Besitzer zur augenblicklichen Disposition bereit zu halten in dem Falle sind , eine zeitliche fruchtbringende Verwendung anzubieten, mit der privil. österreichischen National-Bank folgendes Uebereinkommen getroffen : — l...
Seite 1445 - Geschäft für Rechnung der kk Finanzen. — 2) Der Uebernehmer einer solchen Anweisung hat den Betrag , auf welchen sie lautet, nach Abzug der dreimonatlichen Zinsen baar an die National - Bank zu erlegen, und erhält dagegen die entsprechende Urkunde ausgefolgt. — 3) Jede Anweisung lautet vom Tage der...
Seite 1477 - Na, tionalbank bei allen Zahlungen nach ihrem vollen Nennwerthe anzunehmen. Gebührt die Zahlung in einer bestimmten Münzsorte, so ist sie nach der Wahl des Schuldners in dieser Münzsorte, oder nach deren Werthe zur Zeit der Zahlung in Banknoten zu leisten.
Seite 945 - Gelde ein, so wie sie auf Verlangen Assignationen gegen inländisches Metallgeld, verarbeitetes und unverarbeitetes Gold und Silber und fremde Münzen verausgabten und grössere Scheine gegen kleinere umwechselten.
Seite 1450 - Iänner 1817 in sein Eigenthum übergeben worden sind, und die er von jener Zeit bis letzten October 1829 durch die ihm zugewiesenen Mittel für den Zweck der Tilgung eingelöset haben wird.

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