Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 26

Cover
Includes "Jahresbericht".
 

Ausgewählte Seiten

Andere Ausgaben - Alle anzeigen

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 382 - Nr. 267. als die Personalunion, und daß die Vereinigung mit dem preußischen Staate besser war als ein selbständiger Fürst. (Bravo! Heiterkeit.) Welches davon das Erreichbare war, das konnten allein die Ereignisse lehren. Wäre Personalunion das...
Seite 22 - ... vorgetragen und von Uns erwogen worden ist, haben Wir darin die volle Bekräftigung gefunden, daß gleicherweise wie über die Erbfolge in Unserm der Krone Dänemark durch Verträge erworbenen Herzogthum Lauenburg kein Zweifel obwaltet, so auch die gleiche Erbfolge des Königs-Gesetzes im Herzogthum Schleswig in Gemäßheit des Patents vom 22. August 1721 und dcr darauf geleisteten Erbhuldigung, so wie endlich in Folge der von England und Frankreich ausgestellten Gamntie-Aete vom 14.
Seite 41 - Breitenau fechs rationez dagegeu anführt, daß selbe von dem Gewichte seien, die ersten drei aufwiegen zu können, dennoch befinde diese Sache von der importance, daß man solches nicht also fort von nötheu hat zu verändern, besondern peu cläpre« peu, und also das Obergericht zu Schleswig recht wohl in Stelle einer Regierung bis weiter continuirt werden kann".
Seite 274 - Grafschaften zu extr-xliien, auch zu solchem Ende die dahin abzielende Verfügungen an die Behörde ergehen zu lassen. Jedoch verstehet es sich von selbst, daß alles was persönliche ^«-re^uixlei!.
Seite 42 - Schleswig mit dem Ihrigen zu vereinigen, und Dero Crohne als ein altes injuria temporum abgerissenes Stück auf ewig wieder zu incorporiren...
Seite 91 - Verträge in totum cassirt oder annullirt seyn, oder, in wie weit, und in welchen Puncten, selbige noch gültig bleiben sollen, welches eine sehr importante Sache ist, wovon das Königl.
Seite 71 - ErbHuldigung zu verordnende dommizsanEn hauptsächlich zu instruiren seyn möchten, allerunterthänigst und sobald immer thunlich eröffnest, Wornach Du Dich zu achten und Wir verbleiben Dir mit Königlichen Gnaden gewogen. Geben auf unserer Keziäen?
Seite 105 - Karte soll die Südermarsch und die um sie herum liegende Marsch und Geest vor 1489, dem Jahre, wo die Nordereider durchdeicht wurde, darstellen.

Bibliografische Informationen