Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 26K. Wachholtz, 1896 Includes "Jahresbericht". |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Acten des Kgl Adam Aemter allergnädigst Ältermann Altona Amt Flensburg anno Antheil Archiv August Bericht Besiz besonders Breitenau Brief Cammer Christian VIII Conseil Dänemark Danewerk dänischen Daum Delmenhorst Designation deſſen deutschen dieſe Erbhuldigung ersten Flensburg Friedrich Friedrich IV Fürstl Geheimen Gelage Gelagsbrüder gemeinschaftlichen Regierung Geschichte Glückstadt Gnupa Gottorf Grafen groß großen Gude Hamburg Hardeknut Hause Heide heißt Herr Herrn Herzog Herzogthum Schleswig Hollingstedt Holstein Holstein-Plön Huldigung iſt Jahre jezt Johann Jütland Kiel Kolonisten Kopenhagen Lande Landesherren laſſen läßt lezten lichen ließ mihi muß Nachrichten Norburg Olaf Oldenburg Pietall quae quam quod Rath Recht Registranten Rendsburg Rentekammer Ritterschaft Rthlr Sachen Schiffer Schiffergelag Schiffergesellschaft Schleswig Schleswig-Holsteins Schloß Schrift Schweden ſein selbige seyn ſich ſie Sigtrygg Sohn soll sollte Sonderburg Staatsarchivs Stadt Stande Stellen Streitigkeiten Südermarsch Theil Thlr thun tibi Tönning unserer Unterthanen Vergleich viel weiß wieder Wimmer wohl Zwickau
Beliebte Passagen
Seite 382 - Nr. 267. als die Personalunion, und daß die Vereinigung mit dem preußischen Staate besser war als ein selbständiger Fürst. (Bravo! Heiterkeit.) Welches davon das Erreichbare war, das konnten allein die Ereignisse lehren. Wäre Personalunion das...
Seite 22 - ... vorgetragen und von Uns erwogen worden ist, haben Wir darin die volle Bekräftigung gefunden, daß gleicherweise wie über die Erbfolge in Unserm der Krone Dänemark durch Verträge erworbenen Herzogthum Lauenburg kein Zweifel obwaltet, so auch die gleiche Erbfolge des Königs-Gesetzes im Herzogthum Schleswig in Gemäßheit des Patents vom 22. August 1721 und dcr darauf geleisteten Erbhuldigung, so wie endlich in Folge der von England und Frankreich ausgestellten Gamntie-Aete vom 14.
Seite 41 - Breitenau fechs rationez dagegeu anführt, daß selbe von dem Gewichte seien, die ersten drei aufwiegen zu können, dennoch befinde diese Sache von der importance, daß man solches nicht also fort von nötheu hat zu verändern, besondern peu cläpre« peu, und also das Obergericht zu Schleswig recht wohl in Stelle einer Regierung bis weiter continuirt werden kann".
Seite 274 - Grafschaften zu extr-xliien, auch zu solchem Ende die dahin abzielende Verfügungen an die Behörde ergehen zu lassen. Jedoch verstehet es sich von selbst, daß alles was persönliche ^«-re^uixlei!.
Seite 42 - Schleswig mit dem Ihrigen zu vereinigen, und Dero Crohne als ein altes injuria temporum abgerissenes Stück auf ewig wieder zu incorporiren...
Seite 91 - Verträge in totum cassirt oder annullirt seyn, oder, in wie weit, und in welchen Puncten, selbige noch gültig bleiben sollen, welches eine sehr importante Sache ist, wovon das Königl.
Seite 71 - ErbHuldigung zu verordnende dommizsanEn hauptsächlich zu instruiren seyn möchten, allerunterthänigst und sobald immer thunlich eröffnest, Wornach Du Dich zu achten und Wir verbleiben Dir mit Königlichen Gnaden gewogen. Geben auf unserer Keziäen?
Seite 105 - Karte soll die Südermarsch und die um sie herum liegende Marsch und Geest vor 1489, dem Jahre, wo die Nordereider durchdeicht wurde, darstellen.