Verbotene FilmeLIT Verlag Münster, 2007 - 439 Seiten |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
abrufbar Abrufdatum amerikanischen Asphalt Jungle aufgrund Auflage Ayaan Hirsi Ali Basic Instinct Bezug Bouzereau Buñuel BVerfGE chen Copyright Cour d'appel Covance d'appel de Paris Darstellung deutschen Deutschland Entscheidung Entstellung Erdemir erst Fall Fernsehen Filmfreiheit Filmmaterials Filmverbot Filmwerk Filmzensur Firma Covance Fleener-Marzec Frage Frau Friedrich Mülln Gericht Gesellschaft Gesetz Gewalt Gewaltdarstellung Grund Grundrechte GRUR GRUR Int Hartlieb Inhalt Islam Jahren John Huston Jugendschutz JuSchG Kolorierung könnte Kunst Kunstfreiheit künstlerischen L'age D'or lediglich Leni Riefenstahl lich LSPG Luis Buñuel Maiwald Meinung Menschenwürde Möglichkeit Mörder MPAA Münchener Kommentar Muslime muss Nationalsozialisten Natural Born Killers New York Niederlanden OLG Hamm RBÜ Recht rechtliche Regisseur schen schließlich Schutz Schwarzen sexuellen somit Staaten staatlichen stellt StGB Strafrecht Submission Submission Part Supreme Court Szene Transit Film Triumph des Willens Tröndle/Fischer Urheber Urheberrecht UrhG Urteil Verbot Verbreitung Verhoeven Verletzung Vorführung Vorschriften Werk Zensur Zensurverbot zunächst Zuschauer
Beliebte Passagen
Seite 29 - Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Seite 34 - (1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.
Seite 53 - ... betrifft nicht nur die künstlerische Betätigung, sondern auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks. 3. Auf das Recht der Kunstfreiheit kann sich auch ein Buchverleger berufen. 4. Für die Kunstfreiheit gelten weder die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG noch die des Art. 2 Abs. l Halbsatz 2 GG. 5. Ein Konflikt zwischen der Kunstfreiheitsgarantie und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsbereich ist nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung zu lösen; hierbei ist insbesondere...