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" Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts... "
Collection of pamphlets by and about Adolf Stoecker, and antisemitism in Prussia - Seite 41
1880
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Württembergisches Archiv für Recht und Rechtsverwaltung, mit ..., Band 20

1880 - 490 Seiten
...Der Art. 96 der Reichs-Strafprozeßordnung lautet: „Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten und anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken...Schriftstücke dem Wohle des Reiches oder eines Bundesstaates Nachtheile bereiten würde." Da nun hicdurch, sowie analog durch §. 159 der Neichs-Strafprozeßordnung...
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Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, Band 75

Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - 1875 - 1002 Seiten
...Verzuge auch der Staatsanwaltschaft und den Polizei- und Sicherheitsbeamten zustehe! Welter heißt eS: „die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder...öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren obersteDienstbehörde erklärt, daß daS Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke...
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Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, Band 75

Guido Görres, George Phillips, Joseph Edmund Jörg, Franz Binder, Georg von Jochner - 1875 - 1002 Seiten
...Polizei- und SichcrheitSbeamten zustehe! Weiter heißt eS: „die Vorlegung oder Auslieferung von Alten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen...öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren obersteDienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden de« Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Band 15

Bavaria (Germany). - 1877 - 536 Seiten
...Anwendung. 2) 8 96. Die Vorlegung oder Auslieferung von Alten oder anderen in amtlicher Beiwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche...Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reichs oder eines Bundesstaates stachtheil bereiten...
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Justizgesetze fur das groszherzogthum baden, Band 5

Baden (Germany) - 1880 - 890 Seiten
...berechtigt sind, finden diese Zwangsmittel keine Anwendung. Vgl. 88 51, 52, 54. 69 ^w. 1 uuä 2. 8 96. Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen...Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reichs oder eines Bundesstaates Nachtheil bereiten...
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Der Reichs-Strafprozess

Adolf Dochow - 1879 - 328 Seiten
...amtlicher Verwahrung befindlicher Schriftstücke gemacht. Die Vorlegung und Auslieferung derselben durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht...Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reichs oder eines Bundesstaates Nachtheil bereiten...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Band 36

Bavaria (Germany). - 1899 - 680 Seiten
...Schriftstücken und Gegenständen durch Behörden , öffentliche Beamte oder Personen des Soldatenstandes darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden dieser Gegenstände oder des Inhaltes dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reiches oder eines...
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Handbuch für die Militärrechtspflege: unter Benützung des vom K. Preuss ...

Prussia (Germany). Kriegsministerium - 1914 - 706 Seiten
...Schriftstücken und Gegenständen durch Behörden, öffentliche Beamte oder Personen des Soldatenstandes darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden dieser Gegenstände oder des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reichs oder eines...
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Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz: §§ 72 - 136a ...

Daniel M. Krause, Gerhard Schäfer, Ernst-Walter Hanack, Hans Hilger - 2004 - 1730 Seiten
...Geschädigte die Herausgabe verweigert und brauchte nicht nochmals dazu aufgefordert zu werden. §96 'Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen...Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile...
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