Aetas Kantiana, Band 150

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Culture et Civilisation, 1808
 

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Seite 212 - Bei unbefangenem Nachdenken muß es jedermann einleuchten, daß die herkömmliche Macht des Gutsherrn über die unfreien Eingebornen seines Guts nichts anders ist, als ein Recht, Unrecht zu tun: denn so gewiß diese Macht ein Recht ist, weil der Staat sie bisher nicht nur gesetzlich anerkannt, sondern auch durch seine Gerichte geschützt hat, so gewiß sind auch die Handlungen, welche der Gutsherr vermöge dieses Rechts sich bisher gegen seine unfreien Leute erlauben durfte, an sich betrachtet...
Seite 190 - Zuwachs von innen stocken: so wie natürlich, wenn er freien Leuten weniger bietet als ihnen andere gern bewilligen, auch der Zulauf von außen für ihn wegfallen muß. Es mangelt also wohl eigentlich auf diesen Gütern nur an solchen Menschen, die um Spottlohn dienen und für ein Hungerleben arbeiten sollen. Und an solchen wird es ewig mangeln, so wie es ewig an der Ware fehlen wird, die man nicht ihrem vollen Werte nach bezahlen will.
Seite 192 - ... in voller Strenge anwandten, gegenüber den Domänen und den Gütern, die in den Hauptämtern Marienwerder, Riesenberg, Schönberg und DeutschEylau gelegen waren und jenes Gesetz nicht mehr zur Anwendung brachten: „Also auch hier, wie in allen Gegenden der Welt, bewährt es sich durch Erfahrung, daß die Menschen, wenn man ihnen eine gerechte, di durch freie Konkurrenz sich bestimmende Vergeltung giebt, und es ihnen überläßt, sich einzurichten, wie sie am besten wissen und können, durch...
Seite 199 - ... zu können. Indessen selbst dann würden diese Leute betriebsam und zufrieden sein; ersteres weil die Konkurrenz sie dazu nötiget, und weil sie sich auf niemanden als auf sich selbst zu verlassen haben, letzteres weil jedermann das Leiden, welches die Natur der Dinge und nicht Willkür der Menschen über ihn verhängt, willig erträgt, und weil ihnen ihre Freiheit, sich einzurichten, wie sie am besten wissen und können, allen Grund zu Klagen benimmt.
Seite 190 - Dienst zu geben, und diese, sogar wenn er sie nicht in seinem Dienste bedarf, noch sonstwo in seinen Gütern unterbringen kann, nie ohne seine schriftliche Erlaubnis sich anderweitig auf einige Zeit vermieten dürfen", hört man die lautesten Klagen über Mangel an Menschen. Dagegen 2. auf den in dem Bezirke der vier sogenannten Hauptämter Marienwerder, Riesenburg...
Seite 192 - ... Arbeitskräften auf den ostpreußischen Gütern, die die Gemeindeordnung vom 15. Mai 1767 in voller Strenge anwandten, gegenüber den Domänen und den Gütern, die in den Hauptämtern Marienwerder, Riesenberg, Schönberg und DeutschEylau gelegen waren und jenes Gesetz nicht mehr zur Anwendung brachten: „Also auch hier, wie in allen Gegenden der Welt, bewährt es sich durch Erfahrung, daß die Menschen, wenn man ihnen eine gerechte, di durch freie Konkurrenz sich bestimmende Vergeltung giebt,...
Seite 200 - ... dämischen Trägheit und jenem tückischen Mißmut verstimmt werden, worüber so allgemein geklagt wird und wovon die natürliche Folge ist: 1. daß der Wert des Resultats ihrer Arbeit, im Verhältnis der dazu angewandten Zeit und in Hinsicht auf das Zweckmäßige der Leistung, sehr gering ausfällt, und 2. daß die Kosten ihrer Arbeit, wie klein sie an sich scheinen mögen, gleichwohl, wenn man alles, was dahin zu rechnen ist, in Anschlag bringt, sehr hoch laufen. Denn nichts davon zu sagen,...
Seite 198 - ... beiden Fälle berechne und diese zwei Resultate gegeneinander halte. Tut man das, so wird nach allem, was Vernunft und Erfahrung lehren, die Rechnung unfehlbar zu Gunsten der freien Leute ausfallen. Nämlich diese 1. leisten mehr, es bestimmt sie dazu schon a) die Furcht, sich sogleich abgelohnt, oder wenn es Instleute (Tagelöhner mit Land) sind, hinausgesetzt zu sehen, während sie ihrerseits den Dienst oder den Sitz, in welchem sie sich befinden, vor der kontraktmäßigen Zeit nicht aufsagen...
Seite 202 - Betriebvieh hat, nämlich dasselbe dafür hernach desto besser anstrengen zu können. Was auf diese Weise durch Vernunft begreiflich ist, bestätigt aller Orten die Erfahrung, und ohne auf das in dem Betracht so lehrreiche Dänemark hinzuweisen, darf ich mich auf das Zeugnis ebenso einsichtsvoller als wohlgesinnter Gutsherren berufen, welche versichern, daß es nichts anders als eine auf richtiges Rechnen sich stützende Überzeugung von dem überwiegenden Vorteil des...
Seite 201 - ... bedürfen. Rechnet man dazu: b) die Verpflegung der durch Alter, Gebrechen und Ungesundheit zum Arbeiten Unfähigen, die, wenn sie und ihre Verwandten nicht unfrei wären, dem Gutseigner nicht zur Last fallen würden, und bringt man endlich noch in Anschlag: c) den ganzen Betrag aller der Einbußen und Verluste, die durch Verwahrlosungen und Veruntreuungen aller Art, dergleichen bei unfreien Leuten weit häufiger als bei freien, und in dem Maße größer sind, wie man ihnen weniger gibt, erwachsen,...

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