Festschrift zur Feier des hundertjährigen Bestehens der Universität Breslau: Tl. Geschichte der Universität Breslau 1811-1911

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Beliebte Passagen

Seite 106 - Die seit langer Zeit bestehenden Gesetze gegen geheime oder nicht autorisirte Verbindungen auf den Universitäten sollen in ihrer ganzen Kraft und Strenge 4iufrecht erhalten, und insbesondere auf den seit einigen Jahren gestifteten, unter dem Namen der allgemeinen Burschenschaft bekannten Verein um so bestimmter ausgedehnt werden, als diesem Verein die schlechterdings unzulässige Voraussetzung einer fortdauernden Gemeinschaft und Korrespondenz zwischen den verschiedenen Universitäten zum Grunde...
Seite 106 - Gemüther der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der öffentlichen Ordnung und Ruhe feindseliger oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen untergrabender Lehren, ihre Unfähigkeit zu Verwaltung des ihnen anvertrauten wichtigen Amtes unverkennbar an den Tag gelegt haben...
Seite 15 - Anstalten, daß sie die Wissenschaft immer als ein noch nicht ganz aufgelöstes Problem behandeln und daher immer im Forschen bleiben, da die Schule es nur mit fertigen und abgemachten Kenntnissen zu tun hat und lernt.
Seite 15 - Wissenschaft ist offenbar auf einer Universität, wo sie immerfort in einer großen Menge und zwar kräftiger, rüstiger und jugendlicher Köpfe herumgewälzt wird, rascher und lebendiger. Überhaupt läßt sich die Wissenschaft als Wissenschaft nicht wahrhaft vortragen, ohne sie jedesmal wieder selbsttätig aufzufassen, und es wäre unbegreiflich, wenn man nicht hier, sogar oft, auf Entdeckungen stoßen sollte.
Seite 106 - Universitäts und andere öffentliche Lehrer, die durch erweisliche Abweichung von ihrer Pflicht oder Überschreitung der Grenzen ihres Berufes, durch Mißbrauch ihres rechtmäßigen Einflusses auf die Gemüther der...
Seite 107 - Grunde liegt. Den RegierungsBevollmächtigten soll in Ansehung dieses Punktes eine vorzügliche Wachsamkeit zur Pflicht gemacht werden. Die Regierungen vereinigen sich darüber, daß Individuen, die nach Bekanntmachung des gegenwärtigen Beschlusses erweislich in geheimen oder nicht autorisirten Verbindungen geblieben oder in solche getreten sind, bei keinem öffentlichen Amte zugelassen werden sollen.
Seite 217 - Was hat es zu bedeuten, daß der Mensch dort Schmerz empfinden will im Anschauen trauriger und tragischer Dinge, die selbst erdulden er nimmer möchte? Und dennoch will der Zuschauer Schmerz davon erdulden, und eben der Schmerz ist seine Lust. Was kann das anders sein, als leidenvolle Gemüthskrankheit? Denn die Rührung ist um so stärker, je mehr man selbst an diesen Trieben krankt; obgleich es, wenn der Mensch es selbst erduldet, Leid, wenn er an Andern theilnimmt, Mitleid genannt zu werden pflegt.
Seite 73 - Was ich sprach, ich weiß es nicht; selbst wenn man mich nach dem Schlusse der Rede gefragt hätte, ich würde keine Rechenschaft davon ablegen können. Es war das drückende Gefühl unglücklich verlebter Jahre, welches jetzt Worte fand; es war das warme Gefühl der zusammengepreßten Menge, welches auf meiner Zunge ruhte. Nichts Fremdes verkündete ich. Was ich sagte, war die stille Rede aller, und sie machte eben deswegen, wie ein Echo aus der eigenen Seele eines jeden, einen tiefen Eindruck.
Seite 92 - Ihr aber hört nicht, was ich sage, Ihr glaubt an Geisterstimmen nicht. Was ich gesollt, hab ich gesungen, Und wieder schwing...
Seite 106 - Vorschriften zu wachen, den Geist, in welchem die akademischen Lehrer bei ihren öffentlichen und Privatvorträgen verfahren, sorgfältig zu beobachten, und demselben, jedoch ohne unmittelbare Einmischung in das Wissenschaftliche und die Lehrmethoden eine heilsame, auf die künftige Bestimmung der studierenden Jugend berechnete Richtung zu geben...

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