Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde v. 11, 1887, Band 11Urban & Schwarzenberg, 1887 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 215 - Wenn jedoch : a) die obgleich an sich leichte Verletzung mit einem solchen Werkzeuge, und auf solche Art unternommen wird, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist, oder auf andere Art die Absicht, einen der im §. 152 erwähnten schweren Erfolge herbeizuführen, erwiesen wird, mag es auch nur bei dem Versuche geblieben sein; — oder...
Seite 419 - Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft. Wenn der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet war, so kann die Strafe bis auf fünf Jahre Gefängnis erhöht werden.
Seite 157 - Transactions of a Society for the Improvement of Medical and Chirurgical Knowledge.) Ibid., vol.
Seite 560 - Bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes ist die Untersuchung insbesondere auch darauf zu richten, ob dasselbe nach oder während der Geburt gelebt habe, und ob es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben außerhalb des Mutterleibes fortzusetzen.') 8 91.
Seite 419 - Jede Handlung oder Unterlassung, von welcher der Handelnde schon nach ihren natürlichen, für jedermann leicht erkennbaren Folgen, oder vermöge besonders bekannt gemachter Vorschriften, oder nach seinem Stande, Amte, Berufe, Gewerbe, seiner Beschäftigung, oder überhaupt nach seinen besonderen Verhältnissen einzusehen vermag...
Seite 419 - Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines Anderen verursacht, wird mit Geldstrafe bis zu 900 Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. War der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet, so kann die Strafe auf drei Jahre Gefängnis erhöht werden.
Seite 232 - Personen, sofern nicht die Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, nach Massgabe der Vorschriften dieses Gesetzes gegen Krankheit zu versichern.
Seite 267 - Krankenpflege sich anerkennend aussprach, »die Deutsche Einheit auf dem Gebiete der Humanität vollzogen, als die politische Einheit unseres Vaterlandes sich noch im Kreise der Wünsche bewegte«. Indem wir zu den grossartigen Leistungen, welche während dieses Krieges auf Deutscher Seite stattfanden, übergehen, müssen wir, bei dem Umfange des Geleisteten, uns mit wenigen Andeutungen und Zahlen begnügen. Wir beginnen mit der Spitze der freiwilligen Krankenpflege, dem Militär-Inspecteur derselben...
Seite 216 - Gutdünken zu sondern und mit entsprechender Strafe zu bedrohen, bleibt ein unbestrittenes. — Aus der Reihe der leichten Körperverletzungen wurden überdies (§. 223 a) jene ausgeschieden und als qualificirte Verletzungen bezeichnet, welche unter anderem mittelst einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges oder mittelst einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wurden. Im ersteren...
Seite 52 - Verbreitens von Viehseuchen angeordnet worden sind, wissentlich verletzt, wird mit Gefängniss bis zu einem Jahre bestraft." „Ist in Folge dieser Verletzung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so tritt Gefängnissstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren ein.