Neuestes Conversations-Lexicon; oder, Allgemeine deutsche Real-Encyclopaedie fuer gebildete Staende, Band 3

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F. Ludwig, 1826
 

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 37 - so daß wir durch die Bilder, die wir küssen und vor denen wir das Haupt entblößen und niederfallen, Christus anbeten und die Heiligen, deren Bildnis sie tragen, verehren."30 Nicht die kultische Umgangsweise mit den Bildern als solche, wohl aber die Deutung dieser kultischen Praxis wurde durch das Dekret , reformiert
Seite 263 - Ester oder Beleuchtung der im Talmud von Babylon und Jerusalem, in den Targumim und Midraschim vorkommenden fremden besonders lateini2l Bibliographie sehen Wörter.
Seite 393 - Strafe. § 167. Die Strafe ist nach folgendem Unterschiede auszumessen: a) Wenn das Feuer ausgebrochen und dadurch ein Mensch, da es von dem Brandleger vorhergesehen werden konnte, getötet wird; oder wenn der Brand durch besondere auf Verheerungen gerichtete Zusammenrottung bewirkt worden, ist die Strafe der Tod; b) wenn der Täter mehr als einmal, sei es an dem nämlichen oder an verschiedenen Gegenständen, Brand gelegt, und das Feuer .auch nur...
Seite 469 - Brodbaumfrüchte trägt; sie werden unreif abgenommen, zerschnitten in Blätter gewickelt und geröstet, oder in Gruben mit Blättern und Steinen bedeckt, wo sie in Gährung gerathen und dann zwischen heißen Steinen gebacken werden.
Seite 393 - ... solchen Orte, wo es bei dem Ausbrechen sich leicht hätte verbreiten können, oder unter solchen Umständen, wobei zugleich menschliches Leben augenscheinlicher Gefahr ausgesetzt war, angelegt worden, soll der...
Seite 393 - Brande) [Hat] der Thäter selbst aus Reue und noch zur rechten Zeit sich so verwendet (hat), dass aller Schaden verhütet worden ist, so (soll er mit aller Strafe verschont werden) [ist die Strafe des schweren Kerkers zwischen sechs Monaten und einem Jahre anszumessen].
Seite 531 - Faustpfand befestigt , so erlischt er binnen drei Jahren nach dem Tode des Bürgen, wenn der Gläubiger in der Zwischenzeit unterlassen hat, von dem Erben die verfallene Schuld gerichtlich oder aufsergerichtlich einzumahnen".
Seite 19 - Weiser) vor ! sie ist längerals die andern, hat Stachel, kürzere Flügel, doch leine Bürste und Schaufel an den Beinen, wird von allen gepflegt und legt wahrscheinlich allein Eyer, denn man ist noch ungewiß, ob unter den andern auch Eyerlegende gefun
Seite 19 - Hummeln) stehen im Mittel zwischen jenen (wohl nur Männchen), haben weder Schaufel noch Stachel, doch Bürsten, begatten sich, doch nur ge, «izt, mit der Königin» , worauf sie «»« von den Arbeitsbienen gelobtet (auch selbst wenn sie noch lräfBitn
Seite 19 - Safte der Pflanzen aus dem ersten Magen (Honigmagen) als Honig aus, oder schwitzen ihn < nachdem er durch den zweyten Viagcn gegangen ist, als Wach« aus den Ringen des Hinterleibes wieder au«.

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