Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band 3

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Johannes Conrad, Ludwig Elster, Wilhelm Hector Richard Albrecht Lexis, Edgar Loening
G. Fischer, 1900
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 268 - La propriété est le droit de jouir et de disposer des choses de la, manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Seite 282 - La. propriété étant un droit inviolable et sacré, nul ne peut en être privé, si ce n'est lorsque la nécessité publique, légalement constatée, l'exige évidemment, et sous la condition d'une juste et préalable indemnité.
Seite 283 - Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
Seite 283 - Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.
Seite 230 - De la liberté du travail, ou simple exposé des conditions dans lesquelles les forces humaines s'exercent avec le plus de puissance.
Seite 279 - Eigenthümer heißt derjenige, welcher befugt ist, über die Substanz einer Sache oder eines Rechts, mit Ausschließung Anderer, aus eigener Macht, durch sich selbst oder durch einen Dritten, zu verfügen.
Seite 153 - Contraction of circulation acts — first upon the rate of interest — then upon the price of securities — then upon the market for shares, &c. — then upon the negotiation of foreign securities — at a later period, upon the tendency to enter into speculation in commodities — and lastly, upon prices generally.
Seite 141 - Behältnissen gestohlen wird; 3. der Diebstahl dadurch bewirkt wird, daß zur Eröffnung eines Gebäudes oder der Zugänge eines umschlossenen Raumes oder zur Eröffnung der im Innern befindlichen Türen oder Behältnisse falsche Schlüssel oder andere zur ordnungsmäßigen Eröffnung nicht bestimmte Werkzeuge angewendet werden; 4.
Seite 348 - A. Wagner bezeichnet als das Ziel volkswirtschaftlicher Entwicklung (Lehrbuch S. 137): „bedeutende Höhe des Volksvermügens und Einkommens und zugleich eine solche Verteilung desselben, dass auch die Masse der ungünstiger Situierten ihr genügendes Auskommen aus eigenem Einkommen zur vollständigen Befriedigung aller notwendigen Bedürfnisse und zur Teilnahme an wichtigeren Culturgütern eines Zeitalters fortdauernd gesichert weiß".
Seite 31 - Befreit von der Stempelabgabe sind: 1. Die statt der Baarzahlung dienenden, auf Sicht zahlbaren Platzanweisungen und Checks (di Anweisungen auf das Guthaben des Ausstellers bei dem die Zahlungen desselben besorgenden Bankhause oder Geldinstitute...

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