Zeitschrift für Numismatik, Band 2Alfred Friedrich Constantin von Sallet, Hermann Dannenberg, Heinrich Dressel, Julius Menadier, Kurt Regling Weidmann, 1875 Bd. 24-25, 27, include the separately paged section: Jahresberichte über die numismatische Litteratur, 1901/02-1905/06. |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 276 - Auf den Antrag der HH. Friedlaender und Mommsen hat die Akademie den Beschluss gefasst, falls bis zum 31. März 1875 eine geeignete Persönlichkeit sich melden sollte, durch dieselbe einen Katalog der in Bithynien bis zum Ausgang des 3. Jahrh. n. Chr. geschlagenen Münzen herzustellen und zu veröffentlichen. Der Bearbeiter muss sich verpflichten sowohl das gesammte darüber vorhandene gedruckte Material wie auch die in den grösseren deutschen Museen...
Seite 234 - Adiectae mortuo notae sunt, publica una, quod, quum domus eius fuisset, ubi nunc aedes atque officina Monetae est, latum ad populum est, ne quis patricius in arce aut 14 Capitolio habitaret, gentilicia altera, quod gentis Manliae decreto cautum est, ne quis deinde M.
Seite 277 - ... deutschen Museen so wie in denen von London und Paris vorhandenen derartigen Münzen für diesen Zweck durchzuarbeiten, die Münzen so weit möglich nach den einzelnen Merkmalen topographisch und chronologisch zu ordnen, auch die Gewichte, so weit dies wissenschaftlich zweckmässig ist, anzugeben. Die wichtigeren Münzen müssen in Abbildung gegeben werden. — Es kann auch anstatt Bithyniens nach Vereinbarung ein anderer geographischer Bezirk gesetzt werden. Die nähere Festsetzung über die...
Seite 92 - Michaelis, G., Grundzüge der Geschichte des Münzwesens. Mit einem Nachtrag über die Rechtschreibung auf deutschen Münzen. Nach einem in der polytechn.
Seite 277 - ... Friedlaender und Mommsen hat die Akademie den Beschluss gefasst, falls bis zum 31. März 1875 eine geeignete Persönlichkeit sich melden sollte, durch dieselbe einen Katalog der in Bithynien bis zum Ausgang des 3. Jahrh. n. Chr. geschlagenen Münzen herzustellen und zu veröffentlichen. Der Bearbeiter muss sich verpflichten sowohl das gesammte darüber vorhandene gedruckte Material wie auch die in den grösseren deutschen Museen so wie in denen von London und Paris vorhandenen derartigen Münzen...
Seite 277 - ... herzustellen und zu veröffentlichen. Der Bearbeiter muss sich verpflichten sowohl das gesammte darüber vorhandene gedruckte Material wie auch die in den grösseren deutschen Museen so wie in denen von London und Paris vorhandenen derartigen Münzen für diesen Zweck durchzuarbeiten, die Münzen so weit möglich nach den einzelnen Merkmalen topographisch und chronologisch zu ordnen, auch die Gewichte, so weit dies wissenschaftlich zweckmässig ist, anzugeben. Die wichtigeren Münzen müssen...
Seite 182 - HEAD, BV, on the chronological sequence of the coins of Syracuse. London, 1874 (Numismatic Chronicle) et Berlin.
Seite 36 - Umgekehrt ist der Schluss aus der Vernutzung selbst eines einzelnen Stückes wohl zulässig, und wo eine grössere Zahl von Exemplaren gleichmässig vernutzt oder gleichmässig frisch erscheinen, ist dies für das Alter durchaus entscheidend.
Seite 69 - ... leur decerner des honneurs divins, et il fait voir que les proconsuls dont il s'agit etaient plus ou moins apparentes ou allies ä la maison imperiale. M. Mommsen, au contraire, suppose qu...
Seite 17 - Exemplare das maassgebende, und selbst diesem kann man noch ein wenig hinzurechnen, denn wie selten sieht man eine Münze, die nicht durch Abnutzung etwas verloren hätte.