Württembergische Jahrbücher für vaterländische Geschichte, Geographie, Statistik und TopographieW. Kohlhammer, 1893 Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte und Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg form special sections of the publication for the periods 1878-1890/91, and 1885-1900, respectively. |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 23 - Carte Topographique de l'ancienne Souabe, .commencée en 1801 par les soins du .Général Moreau, exécutée au dépôt de la Guerre etc.
Seite 157 - Beträge, berichtigt 1) die für das letzte Jahr vor der Eröffnung des Verfahrens oder dem Ableben des Gemeinschuldners rückständigen Forderungen an Lohn, Kostgeld oder anderen Dienstbezügen der Personen, welche sich dem Gemeinschuldner für dessen Haushalt...
Seite 154 - Konkursverwalters entstehen; 2) die Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, deren Erfüllung zur Konkursmasse verlangt wird oder für die Zeit nach der Eröffnung des Verfahrens erfolgen muß;') 3) die Ansprüche aus einer rechtlosen Bereicherung der Masse.
Seite 158 - Gemeinschuloners in Ansehung .ihres gesetzlich der Verwaltung desselben unterworfenen Vermögens; das Vorrecht steht ihnen nicht zu, wenn die Forderung nicht binnen zwei Jahren nach Beendigung der Vermögensverwaltung gerichtlich geltend gemacht und bis zur Eröffnung des Verfahrens verfolgt worden ist; X.0. 1. 6. alle übrigen Konkursforderungen. N.«.
Seite 78 - Geschäftskreises zu thun oder zu verfügen obliegt. §. 53. Auf gleiche Weise (§. 52) sind auch die übrigen Staatsdiener und Behörden in ihrem Geschäftskreise verantwortlich; sie haben bei eigener Verantwortlichkeit nur die ihnen von den geeigneten Stellen in der ordnungsmäßigen Form zukommenden Anweisungen zu beobachten.
Seite 42 - Die Landes-Vermessung und die in ihrem Gefolge befindlichen Arbeiten, erläutert durch die im Königreich Wurtemberg /иг Ausführung gekommene Vermessung von LW Klemm.
Seite 91 - Jan. Febr. März April Mai Juni Joli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
Seite 78 - ... geeigneten Fällen bei der höchsten Staatsbehörde Vorstellungen, Verwahrungen und Beschwerden einzureichen, und nach Erforderniß der Umstände, besonders wenn es sich von der Anklage der Minister handelt, um Einberufung einer außerordentlichen Ständeversammlung zu bitten, welche in letzterem Falle nie verweigert werden wird, wenn der Grund der Anklage und die Dringlichkeit derselben gehörig nachgewiesen ist. Außerdem hat der Ausschuß am Ende der in die Zwischenzeit fallenden Finanzjahre...
Seite 77 - Nur solche Forderungen der bezeichneten Art sind hier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworden, wegen Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben sind, nicht dagegen solche, welche nach bestehender, ausdrücklich«' oder stillschweigender Vereinbarung regelmäßig nachträglich für das verflossene Jahr gezahlt werden.
Seite 31 - Den gebürgigen rawen Schwartzwaldt hat Gott mit der Nahrung des gewaltigen großen Holtzgewerbs, der Viehzucht und des Hartzens begabt...