Bremisches Jahrbuch, Bände 10-13

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Carl Schünemann Verlag., 1878
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 124 - Mein Glaube. Welche Religion ich bekenne? Keine von allen, Die du mir nennst! — Und warum keine? Aus Religion.
Seite 134 - Das fürstliche Haus Thurn und Taxis bleibt in dem durch den Reichsdeputationsschluß vom 25. Februar 1803 oder spätere Verträge bestätigten Besitz und Genuß der Posten in den verschiedenen Bundesstaaten, so lange als nicht etwa durch freie Uebereinkunft anderweitige Verträge abgeschlossen werden sollten.
Seite 56 - Die bisherige Religionsübung eines jeden Landes soll gegen Aufhebung und Kränkung aller Art geschützt sein; insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigentümlichen Kirchenguts auch Schulfonds nach der Vorschrift des Westfälischen Friedens ungestört verbleiben; dem Landesherrn steht jedoch frei, andere Religionsverwandte zu dulden und ihnen den vollen Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten.
Seite 37 - ... patrocinio condonavimus, precipientes hoc imperatoriae auctoritatis precepto, quo in omnibus tali patrocinentur tutela et potiantur iure quali ceterarum regalium institores urbium, nemoque inibi aliquam sibi vendicet potestatem, nisi prefati pontificatus archiepiscopus et quem ipse ad hoc delegaverit, manu nostra signato et anuli nostri impressione roborato.
Seite 129 - Folge sollen die gedachten Posten in dem Zustande erhalten werden , in welchem sie sich ihrer Ausdehnung und Ausübung nach , zur Zeit des Lüneviller Friedens befanden. Um diese Anstalt in ihrer ganzen Vollständigkeit, so wie sie sich in besagtem Zeitpunkte befand, desto mehr zu sichern, wird sie dem besondern Schutze des Kaisers und des kurfürstlichen Collegiums übergeben.
Seite 92 - O mich dünkt immer, die Gestalt des Menschen ist der beste Text zu allem, was sich über ihn empfinden und sagen läßt.
Seite 27 - Vryheit do ik ju openbar, de Karl und mennich vorst vorwar desser stede ghegheven hat, des danket gode, is min radt".
Seite 131 - Belassung der Posten, oder auf eine angemessene Entschädigung gegründeten Rechte und Ansprüche versichert. Dieses soll auch da statt finden, wo die Aufhebung der Posten seit 1803 gegen den Inhalt des Reichsdeputations-Hauptschlusses bereits geschehen wäre, in sofern diese Entschädigung durch Verträge nicht schon definitiv festgesetzt ist.
Seite 143 - DENKMALE DER GESCHICHTE UND KUNST DER FREIEN HANSESTADT BREMEN. Herausgegeben von der Abtheilung des Künstler- Vereins für Bremische Geschichte und Alterthümer.
Seite 9 - Reichen müssen darben und hungern; aber die den Herrn suchen, haben keinen Mangel an irgend einem Gut. (12) Kommt her, Kinder, höret mir zu; ich will euch die Furcht des Herrn lehren.

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