Vorermittlungen im Strafprozessrecht: Erhebung und Verwendung von Daten vor dem Anfangsverdacht

Cover
Peter Lang, 2011 - 399 Seiten
Die Arbeit widmet sich der Datensammlung und Datenverarbeitung im Vorfeld des strafprozessualen Anfangsverdachts, welche nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung an Aktualität gewonnen haben. Strafprozessualen Vorermittlungen, die mit dem Ziel durchgeführt werden, eine Situation auf das Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte hin zu untersuchen, kann unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips Eingang in die Strafprozessordnung gewährt werden. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Untersuchung die Grenzen und die mögliche Ausgestaltung eines Vorermittlungsverfahrens, die Rechtsstellung des von Vorermittlungen Betroffenen, die Frage des Rechtsschutzes gegen Vorermittlungsmaßnahmen sowie die Probleme, die sich im Hinblick auf die Übermittlung von Daten aus einem Vorermittlungsverfahren in ein anderes Strafverfahren oder zu präventiv-polizeilichen Zwecken ergeben. Die gefundenen Ergebnisse finden ihren Niederschlag in einem Regelungsentwurf, wobei die Verfasserin aus liberal-rechtsstaatlichen Gründen einen bewussten Datenverzicht im Vorfeld des strafprozessualen Anfangsverdachts anmahnt.
 

Inhalt

Teil A Einführung in den Untersuchungsgegenstand
15
Teil B Ausgangspunkte der Untersuchung
21
Liberalrechtsstaatliches Trennungsprinzip
27
Heutige Trennung von Repression und Prävention
33
gVerpolizeilichung des materiellen Strafrechts
49
Konkrete Gefahr 8 Abs 1 MEPolG
59
Überwindung der klassischen Eingriffsgrenzen durch Schutzpolizei
63
Eingriffsermächtigungen mit dem Ziel staatlicher
69
Überwachungskontrollen nach 52 Abs 2 BImSchG
107
59
114
Vorermittlungen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen
117
Strafprozessuale Vorermittlungen eine zulässige Befugniserweiterung
137
zu Gunsten eines Tatverdächtigen
151
Teil E Anwendungsbereich Umfang Ausgestaltung und Normierung
161
Zusammenfassung
170
Vorüberlegungen zur Definition des Vorfelds
171

Ermächtigungsnorm des 159 StPO
76
Vorermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
83
52
94
Verkehrskontrollen gemäß 36 Abs 5 StVO
101
Einflüsse des Vorermittlungsverfahrens auf anschließendes
325
Zusammenfassung
339
Abschlussbemerkung
347
Urheberrecht

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Absatz-Nr Anfangsver Anfangsverdacht Begehung einer Straftat Bekämpfung von Straftaten Bereich bereits Beschuldigten Betroffenen BGSG BVerfG daher dennoch Durchführung durchgeführt effektiven Ehrengabe für Brauneck Eingriffe Eingriffsermächtigungen Einwilligung erforderlich Erkundigung Ermächtigungsnorm Ermittlungen Ermittlungshandlungen Ermittlungsmaßnahmen Ermittlungsverfahren erst Europol Festgabe für Hilger Gefahrenabwehr gemäß Grund Grundrechte Grundrechtseingriffe grundrechtstangierende grundsätzlich Haas Handbuch des Polizeirechts hierzu hinaus informationelle Selbstbestimmung Informationen informatorische Befragung insbesondere Kammann konkreten Gefahr könnte Kriminalistik KritV lediglich Legalitätsprinzip lege ferenda lege lata lichen Maßnahmen Meyer-Goßner möglich muss NStZ NVwZ Ordnungsrecht Person personenbezogenen Daten Polizei Polizeigesetz Polizeirechts positivgesetzliche potenziellen Prävention präventiven Rahmen Recht auf informationelle rechtsstaatlichen reichende repressiv Satz Schleierfahndung SK-StPO-Wolter somit staatlichen Staatsanwaltschaft StGB StPO Straf Strafprozeß Strafprozessordnung Strafprozessrecht strafprozessualen Vorermittlungen Strafrechts Straftat Strafverfahren Strafverfahrensrecht Strafverfolgung Strafverfolgungsbehörden Strafverfolgungsorgane Tatverdacht Überprüfung Verdacht Vernehmung vorbeugenden Bekämpfung Vorermittlungen Vorermittlungsmaßnahmen Vorermittlungsverfahren Vorfeld Vorfeldermittlungen Vorliegen eines Anfangsverdachts Vorverdacht weitere Wolter ZStW ZStW 95 Zufallsfund zulässig zureichende tatsächliche Anhaltspunkte Zwecke

Autoren-Profil (2011)

Sandra Forkert-Hosser war wissenschaftliche Mitarbeiterin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie an der Universität Mannheim. Seit 2006 ist sie Rechtsanwältin und als Strafverteidigerin tätig.

Bibliografische Informationen