Die k. k. Franz-Josephs-Universität in Czernowitz im ersten Vierteljahrhundert ihres Bestandes: Festschrift

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Seite xxxvi - Wir befehlen weit^rs, dass diese neue Hochschule sich in Allem und Jedem, was nicht für sie besonders geordnet ist, nach jenen Gesetzen, Anordnungen und Einrichtungen organisire und gestalte, welche für die anderen Universitäten in Unseren im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern bestehen, und Wir gewähren ihr zugleich alle jene Rechte, Vorrechte und Freiheiten, welche diesen in Unseren vorbezeichneten anderen Königreichen und Ländern blühenden Universitäten von Uns und Unseren...
Seite xxxviii - Josephina und ihre Jünger stählen in dem Feuer der Vaterlandsliebe für die höchsten Aufgaben des menschlichen Geistes. Forschung und Lehre auf den weiten Gebieten der Wissenschaft hat die neue Hochschule zur Pflicht, und wie sich ihr hier zur Forschung manch' neues Gebiet eröffnet, wird sie für die Lehre neue Kräfte in den Söhnen reich begabter Nationen finden.
Seite xxiv - Universität inCzernowiti angeordnet und die systemmiissige erste Gehaltsstufe der Professoren an derselben festgesetzt wird. Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt: §. 1. Es wird eine Universität in Czernowitz errichtet, welche ihre Wirksamkeit mit dem Wintersemester 1875/76 zu beginnen hat. Die Unterrichts- und Geschäftssprache derselben ist die deutsche.
Seite 54 - Schlusssatze des § 10. § 12. Die Promotion erfolgt unter dem Vorsitze des Rectors und im Beisein des Decans des Professoren-Collegiums durch einen ordentlichen Professor (per turnum) als Promotor in Form der herkömmlichen Sponsionen. In Wien erfolgt jedoch die Promotion vorläufig noch wie bisher unter Mitwirkung des Rectors, Kanzlers, der vier Doctoren-Decane und des Notars der Facultät.
Seite 31 - Dieselben müssen die Facultät durch mindestens vier Jahre besuchen und während dieser Zeit nachfolgende Gegenstände in nachstehender Reihenfolge hören: Im ersten Semester: Im ersten Jahre.
Seite 54 - Dekan zu hinterlegen. § 4. Die zwei Rigorosen (§1) umfassen folgende Prüfungsgegenstände : I. Bibelstudium und Exegese des alten Bundes, Bibelstudium und Exegese des neuen Bundes (die Exegese des alten als des neuen Bundes im Urtexte), Kirchengeschichte. II. Dogmatik, Moraltheologie, praktische Theologie, Kirchenrecht. Die Rigorosen sind in der vorstehend bezeichneten Reihenlolge abzulegen.
Seite xxxviii - So ist diese Hochschule ein schöner Abschluss hundertjährigen civilisatorischen Wirkens und Strebens, eine edle Morgengabe Oesterreichs und seines Kaisers an das hoffnungsreich aufblühende Land, und der Jubel patriotischer Begeisterung, der an dem heutigen Tage die Stadt und das Land durchbraust, wird dauernd nachklingen in den Hallen der alma mater Francisco-Josephina und ihre Jünger stählen in dem Feuer der Vaterlandsliebe für die höchsten Aufgaben des menschlichen Geistes.
Seite 32 - Professoren-Collegium verfassten und von dem Minister für Cultus und Unterricht bestätigten Statute bestimmt wird. §. 8. Die ordentliche Vortragssprache der theologischen Facultät ist wie an den weltlichen Fakultäten der Czernowitzer Universität die Deutsche. Eine Ausnahme tritt nur hinsichtlich der praktischen Theologie, — Pastoral, Katechetik, Homiletik, Litorgik und der dazu gehörten Uebungen — ein, für welche das Rumänische und Ruthenische als ordentliche Vortragssprache gilt.
Seite xxxviii - In dankbarer freudiger erreguag einen längst gehegten wünsch erfüllt zu sehen hat die Bukowina und ihre hauptstadt diese beschlüsse vernommen, und die Vertretungen von stadt und land haben auch ihrerseits alles aufgeboten, um die regierung in der ausführung dieser schwierigen aufgäbe kräftigst zu unterstützen. Und so ist es denn gelungen, dass wir in diesem augenblicke, an dem tage, den der name unseres geliebten kaisers verherrlicht, an dem tage, der das erhebende fest der hundertjährigen...
Seite xxxviii - Wunsch erfüllt zu sehen, hat die liukowina und ihre Hauptstadt diese Beschlüsse vernommen und die Vertretungen von Stadt und Land haben auch ihrerseits Alles aufgeboten, um die Regierung in der Ausführung dieser schwierigen Aufgabe kräftigst zu unterstützen. Und so ist es denn gelungen, dass wir in diesem Augenblicke, an dem Tage, den der Name unseres geliebten Kaisers verherrlicht, an dem Tage, der das Erhebende der hundertjährigen Vereinigung der Bukowina mit Oesterreich schaut, auch die...

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