Grund-Saeze der Wappenkunst

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Verlag von Bauer & Raspe, 1855 - 50 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 7 - Gemeinden — anerkannt werde, 3) (lass ein solcher Schild mit seinen Rechten und seiner Wesenheit, sei es durch Erb Schaft, Lehen oder Kauf an einen Dritten übergehen könne. Wenn wir diese drei Merkmale festhalten, so können weder die obenangeführten römischen oder griechischen Sinnbilder, noch die willkührlich bemalten Schilde der alten Deutschen, von denen Tacitus schreibt, und die bisher fast allen unsern Heraldikern eine erwünschte Wappen-Quelle waren, nur im Entferntesten als Wappen...
Seite 44 - Farbe der Schrägfäden ist r. oder b , immer abstechend von den Schildesoder Bilderfarben. 2) Der Turnierkragen, in Form eines Balkens mit drei bis sieben abwärtsstehenden Orten (Läzen). Er ist entweder auf dem Oberrande wachsend oder ganz freischwebend dargestellt (331) auch oben (261) und zieht gleich den Schrägfäden über Feld und Figur.
Seite 34 - Hafte, mit und ohne Dorn (264), die Doppelhafte (265), den Badehut (eine aus Stroh geflochtene Müze, von früheren Heraldikern für „Bienenkorb" erklärt) (266), das Nestel (verschlungenes Band, auch Hutschnur (267), Sporen (268) und die Kronen (269). Leztere werden in älteren Wappen auch als blosser Kronenreif...
Seite 8 - ... Künstler entwöhnten sich nach und nach der guten richtigen Formen, und was die Zeit nicht zum Verfall des Ganzen beitrug, da half der Unverstand. So kam die edle Heroldskunst allmälig tiefer zu stehen, und so tief, dass unser grosser Heraldiker Gatterer i. J. 1774 seine Definition also geben konnte: „Wappen sind von dem höchsten Regenten eines Staates verwilligte Zeichen der Personen und Länder."!!

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