Oesterreichisches Staatswörterbuch: Handbuch des gesammten österreichischen öffentlichen RechtesErnst Mischler, Josef Ulbrich Hölder, 1895 - 500 Seiten |
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Oesterreichisches Staatswörterbuch: Handbuch des gesammten österreichischen ... Ernst Mischler,Josef Ulbrich Keine Leseprobe verfügbar - 2017 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abgaben Actien Actionäre allg Angelegenheiten Arbeiter aufgrund ausdrücklich Bahn Beamten Behörden beiden Berathung Bergbau besondere bestehen Bestimmungen Betrag betreffenden Betrieb Bezirke Bezirksvertretung bezüglich bezw bloß böhm Brennereien Budwinski Claſſe Commiſſion Competenz daher daſs deſſen Desterr deutschen Deutschen Reiche dieſe directen Dispens Ehehindernis Eigenthum Einkommensteuer einzelnen erfolgt Errichtung erst ertheilt Falle festgesezt Gebüren gemäß Gemeinde Gerichte gesammten Geschäfte geseßlichen Gesez gewährt Gewerbe großen Grund Grundlage Grundsäßen hinsichtlich Hofkammer höheren insbesondere iſt Jahre Jahrh Kaiser Königreiche Kronländern Länder lezteren Libell lichen Maria Theresia Mitglieder Monarchie muss müſſen namentlich neuen nothwendig öffentlichen österr Personen Pfandrecht Pflicht politischen Präbenden Prag privatrechtlichen Rath Recht rechtliche Regel Regierung Reichsrathe Rücksicht Schl Schuß ſein ſelbſt ſich ſie Sigung ſind soll sowie Staates staatlichen Staatsbahnen Staatsrecht Städte Stände Statuten Steuer Stiftung Tarife thatsächlich Theil Ueber unserem Unternehmung Vereine Verkehr verpflichtet Vertrag Vertreter Verwaltung Verzehrungssteuer Vorschriften Wahl Wien Zwecke zwiſchen
Beliebte Passagen
Seite 247 - zu machen und Alles dasjenige, was das Jus legis ferendae, so Uns als dem König allein zustehet, mit sich bringt.
Seite 154 - que lorsqu'après avoir été' averti par le commandant du blocus de l'état
Seite 154 - Travers Twiss, La théorie de la continuité du voyage appliquée à la contrebande
Seite 246 - behalten auch Uns und Unseren Erben, Nachkommenden Königen, ausdrücklich bevor, in diesem
Seite 240 - auch all supplication durch ine oder wem er des bevilht und sonst
Seite 240 - der potentaten und frembder volker nationen practiken zu bedenken hat, und es soll in
Seite 247 - turn etiam illud clementer mandare, ne sicuti hactenus, ita deinceps quoque. Mandata aliqua ex Cancellaria Germánica in Hungariam
Seite 230 - von geschickten Personen, dazu wir etliche unserer Landleute zu gebrauchen gedenken, aufzurichten.
Seite 248 - in praefatis Camerae et Bellico Consiliis partes eo citius, breviusque expediri, et sumptu illo,
Seite 239 - unsere Hofrath nit vergleichen möchten oder die sonst an inen selbs so hochwichtig,