Jugendwerkhöfe in der DDR: Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau

Cover
Diplomica Verlag, 2010 - 120 Seiten
Jugendwerkhöfe (JWH) waren Einrichtungen der staatlichen Jugendhilfe der DDR. Als Spezialheime im System der Jugendhilfe dienten sie vor allem der Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR. Unter der Prämisse der Form- und Planbarkeit des Menschen sollte im JWH, nach dem Modell der "Erziehungs- und Arbeitskolonie für Kinder", des sowjetischen Pädagogen Anton Semjonowitsch Makarenko, "der neue Mensch erschaffen werden". Ein Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Entwicklung der Jugend zu "sozialistischen Persönlichkeiten", mittels politisch-ideologischer, Kollektiv- und Arbeitserziehung, gerichtet. Jugendwerkhöfe waren zwar keine Strafvollzugsanstalten, dennoch war der Alltag im JWH straff organisiert und durch militärischem Drill, tägliche Appelle sowie einem ausgeklügelten System aus Lob und Strafe gekennzeichnet. Die Erziehung im Kollektiv stand im Vordergrund und ließ deshalb nur wenig Raum für die individuelle Entwicklung der Jugendlichen. Die Einweisung in einen JWH erfolgte zumeist auf Anordnung der Jugendhilfe, nach einer Beschwerde über den Jugendlichen durch die Eltern oder Lehrer. Neben triftigen Gründen, wie Körperverletzung, Eigentumsdelikte und Sachbeschädigung, reichten in einigen Fällen auch nichtige Gründe wie Unangepaßtheit, Renitenz oder Rebellion gegenüber den gesellschaftlich und staatlich verordneten Normen der DDR aus, um einen Jugendlichen in einen JWH einzuweisen. Im Rückblick handelte es sich um eine z. T. rechtswidrige Einweisungspraxis, die ohne Verfahren vonstatten ging. Insgesamt zielte die Jugendhilfe, zu deren System die Jugendwerkhöfe gehörten, auf die "rechtzeitige korrigierende Einflussnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Fürsorge für elternlose Kinder- und Jugendliche" ab. Die Jugendhilfe war dem Ministerium für Volksbildung (MfV) unterstellt, welches ab 1963 von Margot Honecker, der Ministerin für Volksbildung, bis 1990 geführt wurde. In der DDR gab es im Zeitraum von 1945 bis 1990 zwischen 27 und 34 Jugendwerkhöfe, in denen Tausende von Jugendlichen eingewiesen wurden. Eine Besonderheit im System der Spezialheime der Jugendhilfe der DDR war der einzig geschlossene JWH Torgau. Als strafvollzugsähnliche Disziplinierungseinrichtung war Torgau ein Symbol für einen inhumanen Umgang mit "sozial auffälligen" Jugendlichen und wurde zum Synonym für Angst, Drill und Strafe. Der JWH Torgau war eine Art sozialistisches "Boot Camp" der DDR für unangepaßte, verhaltensauffällige und straffällig gewordene DDR-Teenager. Die folgende Studie widmet sich diesem heiklen und lange unbeachteten Tabuthema "Jugendwerkhof". Dabei konzentriert sie sich nicht nur allein auf die Darstellung der Jugendwerkhöfe, sondern beschreibt auch die Ursachen, die zur Einweisung in einen JWH der DDR führen konnten. Als Fallbeispiel erfolgt eine genaue Analyse des GJWH Torgau.

Andere Ausgaben - Alle anzeigen

Bibliografische Informationen