Der Vorbehalt des Gesetzes im EuroparechtMohr Siebeck, 2007 - 312 Seiten English summary: The European Court of Justice and legal scholars view the principle of legality as a general principle of European Community law. Unlike in national and in particular in German law, the concept has remained rather vague on a European level and requires further systematic and dogmatic development. Henning Rieckhoff shows that in European law the principle of legality is already firmly based on the rule of law, whereas its basis in democracy and basic rights has just started to gain ground. Due to its limited normative impact, it is questionable whether or not the thread of legitimation between the individual European citizen and the exercise of public power is strong enough. The author also questions how it is possible to compensate for the loss of significance of the traditional German principle of legality in the course of European integration by introducing a European theory of the principle of legality, and in doing so creates a comprehensive concept for this. German description: In Rechtsprechung und Literatur wird der Vorbehalt des Gesetzes als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts bezeichnet. Wahrend der Vorbehalt des Gesetzes in den verschiedenen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Rechtskreis, fest verankert ist, bedarf das konzeptionelle Verstandnis im europaischen Rechtssystem einer systematischen und dogmatischen Klarung und Weiterentwicklung. Ausgehend von den Grundlagen des nationalen Rechts zeigt Henning Rieckhoff auf, dass es hier eine rechtsstaatliche und eine demokratische Saule gibt. Die Betrachtung des grundrechtlichen Gesetzesvorbehalts, des Gesetzesvorbehalts in der Leistungsverwaltung und der Delegationsproblematik ergibt fur die europaische Ebene, dass die rechtsstaatliche Komponente bereits umfassend verwirklicht ist; der Vorbehalt des Gesetzes mit seiner demokratischen und grundrechtlichen Fundierung befindet sich dagegen erst auf dem Vormarsch. Wegen der beschrankten normativen Durchschlagskraft des europaischen Gesetzesvorbehalts verbleibt Skepsis, ob der Legitimationsfaden zwischen dem einzelnen europaischen Burger und der Ausubung von hoheitlicher Gewalt ausreichend stark ist. Praktisch am bedeutsamsten ist der Zusammenhang zwischen dem Vorbehalt des Gesetzes auf der europaischen und der nationalen Ebene, der grundsatzlich sowie auf den Gebieten des Strafrechts, des Umweltrechts und des Telekommunikationsrechts untersucht wird. Die Grundsatzkongruenz zwischen deutschem und europaischem Gesetzesvorbehalt ermoglicht einen ebenenubergreifenden Gesetzesvorbehalt. Die Bedeutungsminderung des klassischen nationalen Gesetzesvorbehalts im Zuge der europaischen Integration kann durch eine entsprechende europaische Vorbehaltslehre kompensiert werden. |
Inhalt
Einleitung | 1 |
Grundlagen des nationalen Rechts | 11 |
Der Vorbehalt des Gesetzes im deutschen Recht | 40 |
Gesetz und Gesetzesvorbehalt auf Gemeinschaftsebene | 67 |
Das Gesetz im Vertrag über eine Verfassung für Europa 2004 | 117 |
Grundüberlegungen zum gemeinschaftsrechtlichen Gesetzes | 123 |
Funktionelle Äquivalente im europäischen Recht | 129 |
Bereichsspezifische Betrachtung | 141 |
Zusammenhang zwischen deutscher und europäischer | 197 |
Der Vorbehalt des Gesetzes im Europäischen Strafrecht | 220 |
Gemeinschaftsrechtsspezifische Verordnungen im Umweltrecht | 244 |
Das Verfahren zur Regulierung der Telekommunikations | 259 |
Der europäische Regulierungsverbund im Telekommunikations | 261 |
Der neue Gesetzesvorbehalt im neuen Telekommunikations | 266 |
Zusammenfassung | 277 |
283 | |
Der Gesetzesvorbehalt in der Leistungsverwaltung | 166 |
Delegationsproblematik | 175 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
ähnlich allerdings allgemeine Anforderungen ausdrücklich ausführlich Basisrechtsakt Bedeutung Begriff Bereich besonders Bestimmtheit Beteiligung Bogdandy Bürger BVerfGE daher demokratische Legitimation deutschen deutschen Recht Deutschland Dreier DVBl Ebene Einschränkung einzelnen EMRK Entscheidung entsprechend Erlass Ermächtigungen ersten EuGH EuGRZ Europäische Gerichtshof Europäischen Parlaments Europäischen Union Europäisches Strafrecht Europarecht EUVV Exekutive Fall formellen Gesetzes Frage Funktion gegenüber gemäß Art Gemein Gemeinschaft Gemeinschaftsrecht genannte Gesetzesbegriff Gesetzesvorbehalt Gesetzgeber Gewalt gilt Grundlage Grundrechte Grundsatz Handlungsformen inhaltliche Integration jedenfalls Kommission könnte lediglich Legislative lich materiellen Mitgliedstaaten Möllers muss nationalen nationalen Parlamente nationalen Recht neuen NVwZ Öffentlichkeit Ossenbühl parlamentarischen Parlamentsvorbehalt politische Primärrecht Prinzip Recht rechtlichen Rechtsakte Rechtsetzung Rechtsprechung rechtsstaatliche Regelungen Richtlinie Sachs Sanktionen schen Siehe oben Sinne soll sowie spricht Staat stellen Strafrecht Streinz Teil tion Triantafyllou Umsetzung unmittelbar Unterschied Verfahren Verfassung Verfassungsrecht Verordnung Vertrags Verwaltung Vorbehalt des Gesetzes vorgesehen Vorschriften weiteren Wesentlichkeit Wirkung zunächst